Recyclinghöfe weiterhin geöffnet – es gilt ab sofort die 3G-Regel
Ab sofort gilt auf den Heidelberger Recyclinghöfen aufgrund der aktuellen Corona-Situation und zum Schutz der Mitarbeitenden die 3G-Regel. Zutritt haben nur noch Personen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Bei den Tests ist entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test möglich oder ein zertifizierter Schnelltest (von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt), der maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein Selbsttest für Zuhause reicht nicht aus.
Folgende Einlassbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen:
- Der notwendige Sicherheitsabstand zu den Beschäftigten der Recyclinghöfe muss eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.
- Eine Anlieferung ist nur mit einer FFP2-Maske oder OP-Maske möglich. Diese ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
- Die Abgabe ist ausschließlich für Abfälle aus Privathaushalten oder von Gewerbebetrieben aus Heidelberg möglich. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dies vor Ort durch einen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen. Anlieferungen von auswärts werden nicht angenommen.
- Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die anfallenden Gebühren möglichst passend bereitzuhalten. Eine Kartenzahlung ist auf den Recyclinghöfen Wieblingen und Kirchheim möglich.
Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 06221 58-29999 von Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr, zur Verfügung.