Infos für Ehrenamtliche
Was ist die Ehrenamtskarte BW?
Die Ehrenamtskarte BW ist eine Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Mit ihr erhalten engagierte Ehrenamtliche Vergünstigungen und besondere Angebote bei teilnehmenden Akzeptanzpartnern in ganz Baden-Württemberg.
Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte können Personen beantragen, die sich in besonderem Umfang ehrenamtlich engagieren und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website der Stadt Heidelberg.
Ich wohne nicht in Heidelberg. Kann ich trotzdem eine Ehrenamtskarte BW beantragen?
Das hängt davon ab, wo Sie sich engagieren.
Wenn Sie sich in Heidelberg engagieren gilt Folgendes: Auch wenn Sie nicht direkt in Heidelberg wohnen, können Sie eine Ehrenamtskarte Baden-Württemberg (EAK BW) beantragen. Entscheidend ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort Ihres ehrenamtlichen Engagements. Dieses muss in einem Heidelberger Stadtteil ausgeübt werden, damit Sie die Karte von uns erhalten können.
Wenn Sie außerhalb Heidelbergs engagiert sind, gilt Folgendes:
Zuständig für die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist jeweils der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet das Ehrenamt tatsächlich ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Kommune eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abgeschlossen hat.
Ich bin in Heidelberg in zwei Vereinen tätig und komme nur in der Summe beider Tätigkeiten auf 200 Stunden pro Jahr. Bekomme ich trotzdem eine Ehrenamtskarte BW?
Ja, Sie können sich die jeweils geleisteten Stunden von beiden Vereinen bestätigen lassen und die Nachweise bei uns einreichen. Wenn Sie insgesamt auf mindestens 200 Stunden pro Jahr kommen, können Sie die Ehrenamtskarte BW erhalten.
Wichtig ist, dass die 200 Stunden im Heidelberger Stadtgebiet geleistet wurden.
Wie kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Der Antrag kann online unter www.heidelberg.de/ehrenamtskarte oder über die Ehrenamtskarten-App gestellt werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der Stadt Heidelberg.
Ist die Ehrenamtskarte kostenlos?
Ja, die Ehrenamtskarte wird kostenfrei ausgestellt.
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte ist ein bzw. zwei Jahre gültig. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website der Stadt Heidelberg. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Karte vermerkt. Nach Ablauf kann – sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind – eine Verlängerung beantragt werden. Dafür muss ein neuer Nachweis eingereicht werden.
Wo kann ich die Ehrenamtskarte nutzen?
Die Ehrenamtskarte kann bei allen teilnehmenden Akzeptanzstellen in Heidelberg und in ganz Baden-Württemberg eingesetzt werden. Eine aktuelle Übersicht der Aktzeptanzstellen finden Sie auf der Website der Stadt Heidelberg und auf der Website des Landes Baden-Württemberg sowie in der Ehrenamtskarten App.
Wie kann ich Sonderaktionen („Extras fürs Ehrenamt“) wie zum Beispiel Sonderführungen oder exklusive Vorstellungen erhalten?
Informationen zu den Sonderaktionen wird die Stadt Heidelberg im Laufe des Jahres 2026 veröffentlichen.
Wie weise ich meine Berechtigung bei einer Akzeptanzstelle nach?
Bitte zeigen Sie bei Inanspruchnahme eines Angebots Ihre gültige Ehrenamtskarte sowie einen Lichtbildausweis vor.
Was mache ich, wenn ich meine Ehrenamtskarte verloren habe?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle bei der Stadt Heidelberg. Dort erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Ausstellung einer Ersatzkarte.
Wie ist es, wenn ich für mein Ehrenamt eine Übungsleiterpauschale oder Unkostenentschädigung erhalte?
Die Ehrenamtspauschale (bis 960 Euro pro Jahr) sowie die Übungsleiterpauschale (bis 3.300 Euro pro Jahr) sind grundsätzlich möglich. Beide gelten steuerrechtlich nicht als „Einkommen“ im eigentlichen Sinne, sondern als Aufwandsentschädigungen.
Die Übungsleiterpauschale ist derzeit bis zu 3.300 Euro pro Jahr steuerfrei und umfasst alle Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten, also auch Zahlungen für Verdienstausfall oder Zeitaufwand.
Bitte beachten Sie: Wird eine höhere Pauschale als 3.300 Euro jährlich gewährt, kann die Ehrenamtskarte nicht beantragt werden.
Für welche Personengruppen gibt es einen garantierten Anspruch auf die Ehrenamtskarte BW?
Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an? Dann haben Sie einen garantierten Anspruch auch ohne Angabe der Stunden. Lediglich ein Nachweis über das in einem der Heidelberger Stadtteile ausgeübte Engagement ist erforderlich.
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Freiwilligendienstleistende
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V.,
- Bergwacht Schwarzwald e.V.,
- BRH Bundesverband Rettungshunde e.V.,
- DLRG Landesverband Baden e.V.,
- DLRG Landesverband Württemberg e.V.,
- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Baden-Württemberg e.V.,
- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V.,
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Baden-Württemberg,
- Landesarbeitsgemeinschaft
- Malteser-Hilfsdienst e.V. Erzdiözese Freiburg und
- Malteser-Hilfsdienst e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart.
So funktioniert der Einsatz der Ehrenamtskarte – Schritt für Schritt:
- Ehrenamtskarte bereithalten: Nehmen Sie Ihre persönliche Ehrenamtskarte mit, wenn Sie eine teilnehmende Einrichtung besuchen.
- Karte vorzeigen: Zeigen Sie die Ehrenamtskarte (in Form der Karte oder per App) mit Ihrem Lichtbildausweis direkt vor Ort beim Bezahlen oder beim Einlass vor.
- Vorteil erhalten: Sie bekommen den jeweiligen Rabatt oder Vorteil, den die Einrichtung anbietet.
- Angebote nutzen: Profitieren Sie von Vergünstigungen in Heidelberg sowie in ganz Baden-Württemberg.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Infos für Organisationen und Vereine
Können Organisationen und Vereine Sammelanträge für ihre Engagierten stellen?
Ja, Organisationen und Vereine können Sammelanträge für mehrere ehrenamtlich Engagierte einreichen. Dies erleichtert die Antragstellung insbesondere dann, wenn mehrere Personen die Voraussetzungen erfüllen. Bitte informieren Sie die Personen, für die Sie einen Sammelantrag stellen. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, muss die Einverständnis zur Datenweitergabe eingeholt werden, da Sie persönliche Daten (Adresse und weitere Kontaktdaten) an uns übermitteln.
Was ist bei Datenschutz und Einwilligungen zu beachten?
Die Organisation oder der Verein darf personenbezogene Daten nur mit Einverständnis der jeweiligen Engagierten weitergeben. Gegebenenfalls ist eine schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung erforderlich.
Müssen Organisationen und Vereine Sammelanträge für ihre Engagierten stellen?
Nein, Mitglieder von Organisationen und Vereinen können auch selbst für sich Anträge stellen.
Welche Voraussetzungen müssen die Engagierten erfüllen?
Die Ehrenamtlichen müssen die jeweils geltenden Kriterien für die Ehrenamtskarte BW erfüllen (Mindestanzahl an geleisteten Stunden pro Jahr 200/ Jahr im Stadtgebiet Heidelberg, das heißt in einem Heidelberger Stadtteil). Dies bescheinigt die Einsatzstelle bzw. der Verein.
Welche Nachweise müssen die Organisationen bzw. Vereine erbringen?
Die Einsatzstelle bzw. der Verein bestätigen für jede beantragende Person schriftlich die geleisteten Einsatzstunden sowie die Art und Dauer des Engagements. Die Bestätigung muss von einer vertretungsberechtigten Person der Organisation bzw. des Vereins unterschrieben sein.
Wie ist es, wenn meine Ehrenamtlichen eine Übungsleiterpauschale oder Unkostenentschädigung erhalten?
Die Ehrenamtspauschale (bis 960 Euro pro Jahr) sowie die Übungsleiterpauschale (bis 3.300 Euro pro Jahr) sind grundsätzlich möglich. Beide gelten steuerrechtlich nicht als „Einkommen“ im eigentlichen Sinne, sondern als Aufwandsentschädigungen.
Die Übungsleiterpauschale ist derzeit bis zu 3.300 Euro pro Jahr steuerfrei und umfasst alle Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten, also auch Zahlungen für Verdienstausfall oder Zeitaufwand. Bitte beachten Sie: Wird eine höhere Pauschale als 3.300 Euro jährlich gewährt, kann die Ehrenamtskarte nicht beantragt werden.
Wie wird ein Sammelantrag eingereicht?
Organisationen, Vereine und Institutionen können einen Sammelantrag für ihre ehrenamtlich Tätigen stellen. Der Sammelantrag kann gesammelt nur online per Mail eingereicht werden. Die Bearbeitung von Sammelanträgen kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Ehrenamtskarten werden gesammelt an Ihre Organisation oder Verein geschickt, sobald der Antrag erfolgreich bearbeitet wurde.
Hier gehen Sie wie folgt vor:
- Bitte füllen Sie die Excel-Datei „Sammelantrag Ehrenamtskarte Baden-Württemberg“ vollständig digital
- Drucken Sie dann die Excel-Datei aus und lassen Sie die aufgeführten Personen ihr Einverständnis zur Antragstellung und Datenweitergabe durch Unterschrift bestätigen.
- Der Sammelantrag muss von einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Vorstand im Sinne der Vereinssatzung) als Bestätigung unterschrieben werden.
- Sowohl der digital ausgefüllte Sammelantrag (mit allen Kontaktdaten) als auch ein Scan mit den Original-Unterschriften werden der E-Mail beigefügt und an ehrenamtskarte@heidelberg.de geschickt werden.
Wichtig: Das Dokument bitte einmal als Exceldatei und einmal als PDF-Datei eingescannt mit Originalunterschrift per E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de senden.
Müssen die Engagierten zusätzlich selbst einen Antrag stellen?
Bei einem Sammelantrag übernimmt die Einsatzstelle beziehungsweise der Verein die gebündelte Einreichung der Unterlagen. Die persönlichen Angaben der Engagierten (zum Beispiel Kontaktdaten) müssen jedoch vollständig vorliegen. Gegebenenfalls ist eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung erforderlich.
Können mehrere Tätigkeiten innerhalb einer Organisation oder eines Vereins zusammengerechnet werden?
Ja, unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten in Heidelberg können zusammengerechnet werden, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Bitte Bestätigen Sie nur die tatsächlich in Ihrer Organisation bzw. in Ihrem Verein geleistete Stunden.
Können auch Stunden aus verschiedenen Vereinen über einen Sammelantrag eingereicht werden?
Grundsätzlich bestätigt jeder Verein nur die bei ihm geleisteten Stunden. Eine Zusammenführung mehrerer Tätigkeiten in einem Sammelantrag ist nicht möglich. Die betreffende Person muss stattdessen einen Einzelantrag stellen und kann mehrere Stundennachweise beifügen. Wenn die Stundennachweise aller beteiligten Organisationen bzw. Vereine kumuliert die Voraussetzung erfüllen, kann eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden. Wichtig: Alle 200 Stunden des Ehrenamts müssen in Heidelberg geleistet worden sein.
An wen können sich Organisationen oder Vereine bei Fragen wenden?
Bei organisatorischen oder inhaltlichen Fragen können sich Vereine per E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de wenden. Die zuständige Stelle unterstützt gerne beim Ablauf des Sammelantragsverfahrens.
Gibt es eine Mindestanzahl an Personen für einen Sammelantrag?
Nein, es gibt keine festgelegte Mindestanzahl. Ein Sammelantrag kann bereits für wenige Engagierte gestellt werden, wenn dies organisatorisch sinnvoll ist.
Bis wann sollte ein Sammelantrag eingereicht werden?
Ein Sammelantrag kann grundsätzlich fortlaufend gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Anträge gebündelt einzureichen, sobald mehrere Engagierte die erforderlichen Stunden erreicht haben.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Sammelantrags?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Unvollständige Nachweise können zu Verzögerungen führen.
Was passiert, wenn Nachweise fehlen oder unvollständig sind?
In diesem Fall wird die Organisation bzw. der Verein oder die antragstellende Person kontaktiert und um Ergänzung gebeten. Erst nach vollständiger Prüfung kann die Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
Können auch neue Vereinsmitglieder berücksichtigt werden?
Ja, sofern sie die erforderliche Mindestanzahl an Engagementstunden innerhalb des maßgeblichen Zeitraums erreicht haben.
Wer darf den Sammelantrag in der Organisation bzw. dem Verein unterschreiben?
Der Antrag bzw. die Bestätigungen müssen von einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Vorstand im Sinne der Vereinssatzung) unterschrieben werden.
Entstehen durch einen Sammelantrag Kosten für die Organisation oder den Verein?
Nein, weder für die Organisation bzw. den Verein noch für die Engagierten entstehen Gebühren für die Ausstellung der Ehrenamtskarte BW.
Können Organisationen bzw. Vereine ihre Engagierten aktiv über Vorteile informieren?
Ja, Organisationen bzw. Vereine sind ausdrücklich eingeladen, ihre Mitglieder über die Vorteile der Ehrenamtskarte BW sowie über aktuelle Sonderaktionen („Extras fürs Ehrenamt“) zu informieren. Durch Angabe der E-Mail werden die Ehrenamtlichen aber auch direkt von uns Informiert.
Infos für Akzeptanzstellen
Wer kann Akzeptanzpartner werden?
Grundsätzlich können Unternehmen, Vereine, Kultureinrichtungen, Gastronomiebetriebe sowie weitere Organisationen Akzeptanzpartner werden, die Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte einen Rabatt oder eine besondere Aktion anbieten möchten. Neben öffentlichen Einrichtungen können auch private Akzeptanzstellen im Bereich Sport, Bildung und Kultur mitmachen, solange diese nicht dem Jugendschutz zuwiderlaufen.
Welche Art von Vergünstigungen kann ich anbieten?
Sie können beispielsweise prozentuale Rabatte, feste Preisnachlässe, Zwei-für-eins-Angebote oder exklusive Zusatzleistungen anbieten. Auch zeitlich begrenzte Sonderaktionen sind möglich.
Ich möchte als Akzeptanzpartner einen Rabatt anbieten. An wen muss ich mich wenden?
Vielen Dank für Ihr Interesse! Sie können uns gerne eine E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de schreiben. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um die weitere Umsetzung und alle Details persönlich mit Ihnen zu besprechen.
Können auch Sonderaktionen („Extras“) wie zum Beispiel Sonderführungen oder exklusive Vorstellungen nur für Ehrenamtliche angeboten werden?
Ja, sehr gerne! Neben regulären Vergünstigungen sind auch besondere Aktionen wie exklusive Sonderführungen, spezielle Veranstaltungen oder eigene Vorstellungen nur für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte BW möglich. Wenn Sie eine solche Aktion mit uns planen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de. Gemeinsam besprechen wir die Details sowie die Umsetzung und Bewerbung des Angebots.
Wie lange bin ich als Akzeptanzpartner gebunden?
Die Dauer der Partnerschaft ist flexibel und wird individuell abgestimmt. Änderungen oder eine Beendigung der Teilnahme sind nach vorheriger Absprache möglich.
Wie wird mein Angebot bekannt gemacht?
Ihr Angebot wird auf den offiziellen Informationskanälen zur Ehrenamtskarte veröffentlicht und mit beworben. So erreichen Sie gezielt engagierte Ehrenamtliche und erhöhen gleichzeitig Ihre Sichtbarkeit.
Kann ich mein Angebot später ändern oder beenden?
Ja, selbstverständlich nach vorheriger Absprache. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig per E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de, damit wir die Anpassungen abstimmen und aktualisieren können
Wie wird die Berechtigung bei einer Akzeptanzstelle nachgewiesen?
Bei Inanspruchnahme eines Angebots wird die gültige Ehrenamtskarte (in Form der Karte oder per App) sowie einen Lichtbildausweis vorgelegt. Hinweis: Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar!
So funktioniert der Einsatz der Ehrenamtskarte – Schritt für Schritt:
- Ehrenamtskarte bereithalten: Nehmen Sie Ihre persönliche Ehrenamtskarte mit, wenn Sie eine teilnehmende Einrichtung besuchen.
- Karte vorzeigen: Zeigen Sie die Ehrenamtskarte (in Form der Karte oder per App) mit Ihrem Lichtbildausweis direkt vor Ort beim Bezahlen oder beim Einlass vor.
- Vorteil erhalten: Sie bekommen den jeweiligen Rabatt oder Vorteil, den die Einrichtung anbietet.
- Angebote nutzen: Profitieren Sie von Vergünstigungen in Heidelberg sowie in ganz Baden-Württemberg.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an ehrenamtskarte@heidelberg.de wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.