Bürgerbeauftragte Carola de Wit
Neutrale Vermittlerin
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Sprechzeiten der Bürgerbeauftragten. mehr dazu
Carola de Wit ist seit 1. Januar 2022 Bürgerbeauftragte der Stadt Heidelberg. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. November 2021 einstimmig beschlossen. Die Amtszeit von Carola de Wit beträgt drei Jahre. mehr dazu
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Unabhängigkeit | Der/Die Bürgerbeauftragte wird vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er/Sie ist ehrenamtlich ohne Vergütung tätig und von der Stadtverwaltung völlig unabhängig. |
Zuständigkeit | Der/Die Bürgerbeauftragte ist für Heidelberger Bürgerinnen und Bürger zuständig. Er/Sie befasst sich mit Beschwerden und Anliegen, die ein Amt der Stadtverwaltung Heidelberg betreffen. Es ist möglich, sich in jedem Stadium eines laufenden Verwaltungsverfahrens an den/die Bürgerbeauftragte(n) zu wenden. Der/Die Bürgerbeauftragte hat jedoch keine Möglichkeit, in Rechtsstreitigkeiten einzugreifen. |
Befugnisse | Der/Die Bürgerbeauftragte hat ein grundsätzlich uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht. Die Verwaltung ist gegenüber dem/der Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet. |
Diskretion | Auf Wunsch werden die Angaben der Bürger/innen gegenüber der Verwaltung vertraulich behandelt. |
Tätigkeitsbericht |
Der/Die Bürgerbeauftragte erstattet dem Gemeinderat der Stadt Heidelberg mindestens einmal jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit. |
Weitere Infos
Bericht des Bürgerbeauftragten 2020/2021 (1,8 MB)
Bericht des Bürgerbeauftragten 2019/2020 (1,4 MB)
Bericht des Bürgerbeauftragten 2018/2019 (1,1 MB)
Bericht des Bürgerbeauftragten 2017/2018 (885 KB)
Bericht des Bürgerbeauftragten 2015/2016 und 2016/2017 (7,1 MB)
Bericht des Bürgerbeauftragten 2014/2015 (4,8 MB)
Bericht des Bürgerbeauftragten 2013/2014 (266 KB)