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Leistungen

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abberufung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum oder zur Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch schnellstmöglich mitteilen, wenn

  • sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern oder
  • die oder der Strahlenschutzbeauftragte ausscheidet oder Sie diese Person abberufen und eine andere Person zur oder zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Person, die die Aufgaben der oder des Strahlenschutzbeauftragten wahrnimmt,

  • dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen und
  • muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

Fristen

Schnellstmöglich nach der Bestellung, der Änderung der Aufgaben oder Befugnisse, der Abberufung oder des Ausscheidens eines/einer Strahlenschutzbeauftragten

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Fachkundebescheinigung gemäß § 74 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit § 47 Absatz 1 und § 48 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) einschließlich des Nachweises der letzten Aktualisierung
  • Kopie des Bestellungsschreibens beziehungsweise des Schreibens zur Abberufung oder zum Ausscheiden der oder des Strahlenschutzbeauftragten
  • Kopie der gültigen Approbationsurkunde bei einer ärztlich approbierten Person
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OB) bei Bestellung und Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines/einer Strahlenschutzbeauftragten

Kosten

in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt

Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 70 Absatz 4 Strahlenschutzbeauftragter

Freigabevermerk

26.02.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

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