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Leistungen

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wollen Sie selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten, müssen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Achtung: Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie z.B. GbRs, OHGs, oder KGs benötigen alle geschäftsführenden Gesellschafter und Gesellschafterinnen eine eigene Erlaubnis.

Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie Anlageberatung zu folgenden Produkten erbringen beziehungsweise Verträge über den Erwerb dieser Anlageformen vermitteln wollen:

  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagesetzbuch vertrieben werden,
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagesetzbuch vertrieben werden,
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

Hinweis: Für andere Finanzdienstleistungen benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis für Finanzdienstleister nach dem Kreditwesengesetz. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe notwendig ist.

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet und ist zeitlich unbeschränkt, wenn die Behörde sie nicht widerruft. Sie kann sie auf eine oder mehrere Kategorien beschränken.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Erlaubnisverfahren, Checklisten und Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern.

Zuständige Stelle

die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • geordnete Vermögensverhältnisse, das bedeutet,
    • es läuft kein Insolvenzverfahren gegen Sie und
    • Sie sind nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    Mindestversicherungssumme:
    • 1.230.000 Euro pro Versicherungsfall und
    • 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
    • Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung

Tipp: Welche Ausbildungsabschlüsse einer Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und welche Zeiten der Berufserfahrung Sie möglicherweise nachweisen müssen, können Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern nachlesen.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der für Sie zuständigen IHK beantragen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie dort.

Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen Ihre Berechtigung. Zum Nachweis der Sachkunde müssen Sie möglicherweise eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Wenn Ihnen die IHK die Erlaubnis erteilt, werden Sie automatisch in das Vermittlerregister eingetragen.

Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.

Fristen

Die Erlaubnis können Sie jederzeit beantragen. Beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldefristen für die Sachkundeprüfung bei der IHK.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Die vorzulegenden Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt nicht für den Sachkundenachweis.

Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis und die Sachkundeprüfungen entstehen unterschiedliche hohe Gebühren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK.

Hinweise

Für Inhaber und Inhaberinnen von 34d/34e-GewO-Erlaubnissen (Versicherungsvermittlung und -beratung) gelten Sonderregelungen bei der Sachkundeprüfung. Erkundigen Sie sich bei der IHK, vor der Sie die Prüfung ablegen möchten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.07.2020 freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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