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Leistungen

Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen

Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie einen Ausbildungsplan erstellen, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten.

Dieser Ausbildungsplan regelt die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind als Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt/in anerkannt.
  • Sie möchten eine Person zur Ausbildung einstellen.
  • Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.
  • Die erforderlichen Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag haben Sie vorliegen.
  • Sie müssen den Ausbildungsplan noch bearbeitet vorlegen.

Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Plan online erstellen:

  • Öffnen Sie den Link zum Ausbildungsplan.
  • Sie haben sich noch nicht registriert? Bitte registrieren Sie sich und legen ein Passwort fest.
  • Die dort hinterlegten Daten werden automatisch in den Ausbildungsplan übernommen.
  • Achten Sie bitte darauf, dass Sie die korrekte Bezeichnung sowie die Adresse Ihres Ausbildungsbetriebes wählen (siehe Anerkennungsbescheide).
  • Halten Sie den Berufsausbildungsvertrag griffbereit, damit Sie problemslos einige Daten übernehmen können.
  • Sie können jederzeit während der Bearbeitung des Ausbildungsplans unterbrechen und zwischenspeichern.
  • Sie können in der linken Navigationsleiste jederzeit zurück "blättern" oder nach vorne weitergehen.
  • Am Ende wird der Ausbildungsplan einer Plausibilitätsprüfung ("haben Sie alles korrekt ausgefüllt") unterzogen.
  • Den Ausbildungsplan können Sie über den Button "senden" als E-Mail an das Behördenpostfach "Regierungspräsidium Karlsruhe" übersenden, dann druckt das Regierungspräsidium Karslruhe ihn für Sie aus.
  • Nach Bearbeitung des Berufsausbildungsvertrages erhält Ihre auszubildende Person den Ausbildungsplan vom Regierungspräsidium Karlsruhe postalisch mit dem Berufsausbildungsvertrag zurück.
  • Die auszubildende Person muss ihn anschließend in den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) abheften.
  • Beachten Sie die Hinweise im Ausbildungsplan und die regelmäßige handschriftliche Bearbeitung.

Fristen

  • Vor Beginn der Ausbildung
  • Der Berufsausbildungsvertrag einschließlich aller Anlagen ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zur Eintragung in das Verzeichnis beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Der ausgefüllte und bearbeitete Ausbildungsplan ist allerdings eine von mehreren Unterlagen, die Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vorlegen müssen:

  • Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Fertigung
  • Letztes Schulzeugnis der allgemeinbildenden Schule
  • Lebenslauf
  • Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
  • gegebenenfalls Bescheinigung Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • gegebenenfalls Nachweis über Verkürzung zum Beispiel bei Abitur, Berufsabschluss
  • gegebenenfalls Verzicht auf Verkürzung. Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle telefonisch oder per E-Mail anfordern.
  • gegebenenfalls bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes bisheriger Vertrag und sofern in einem anderen Bundesland die Ausbildung absovliert wrude, Abmeldebestätigung der dortigen zuständigen Stelle.
  • gegebenenfalls Kooperationsvertrag

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 14 Tagen

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.05.2025 Regierungspräsidium Karlsruhe

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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