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Leistungen

Vergnügungsteuer

Die Vergnügungsteuer ist eine der kleinen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht ausgestalten kann. Sie dient zum einen der Einnahmeerzielung, zum anderen kann und darf mit dieser Steuer auch eine Eindämmung bestimmter Aktivitäten verbunden sein.

 

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird die Vergnügungsteuer umsatzbezogen erhoben (25 % der Bruttokasse) und nicht mehr wie früher nach dem Stückzahlmaßstab. Die Steuerpflichtigen haben die Steuer selbst zu berechnen und zu bezahlen und zwar jeweils bis zum 15. des Folgemonats für das abgelaufene Quartal (sogenanntes Steueranmeldungsverfahren analog der Umsatzsteuer).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind eine steuerpflichtige Person.

Verfahrensablauf

-

Fristen

Einzureichen innerhalb einer Woche nach Inbetriebnahme/ Entfernung eines Gerätes

Erforderliche Unterlagen

Formular über die Erst-/ Änderungsmeldung nach § 10 Abs. 1 der Vergnügungsteuersatzung

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Heidelberg - 04.09.2023

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