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Leistungen

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl aus.

Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Hinweise

Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Gemeinde nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein.
In diesen Fällen muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis immer beantragt werden.
Dafür gelten andere Regelungen als oben dargestellt. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen".

Rechtsgrundlage

Kommunalwahlgesetz (KomWG):

  • § 6 Wählerverzeichnis

Kommunalwahlordnung (KomWO):

  • § 5 Einsicht in das Wählerverzeichnis
  • § 6 Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  • § 7 Berichtigung des Wählerverzeichnisses

Freigabevermerk

12.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

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