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Leistungen

Zuschüsse und Zuwendungen

Die Stadt Heidelberg fördert mehr als 400 Zuwendungsempfänger, darunter freie Kulturträger, Sportvereine, soziale Einrichtungen und viele weitere Institutionen. Um die Verwaltungspraxis zu vereinheitlichen und im Sinne der Gleichbehandlung mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gemeinderat die Rahmenrichtlinie Zuwendungen beschlossen. Die Verwaltung hat die Vorgaben der Rahmenrichtlinie während des gesamten Verfahrens - also vom Antrag über die Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis - zu beachten. Sie dient gewissermaßen als Handbuch und Orientierungshilfe für die Verwaltung und lenkt ggfs. ihr Ermessen.

Zuständige Stelle

Stadt Heidelberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ob eine Zuwendung gewährt werden kann, kann erst anhand eines vollständig ausgefüllten Antrags geprüft werden.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich, per E-Mail oder über Service-BW einreichen.

Fristen

Zuwendungsanträge für eine institutionelle Förderung sollen spätestens acht Monate vor dem Beginn einer neuen Haushaltsperiode eingereicht werden.

Zuwendungsanträge für eine Projekt- oder Investitionsförderung sollen in der Regel drei Monate vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Je nach Art der Förderung können auch andere Fristen gelten. Eine nachträgliche Förderung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular und gegebenenfalls weitere Unterlagen (siehe Hinweise)

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Die Unterlagen finden Sie hier: https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/zuschuesse+und+andere+zuwendungen.html#wie-wird-eine-zuwendung-beantragt-

Kosten

Keine

Hinweise

Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren sind in der Rahmenrichtlinie Zuwendungen und den verschiedenen Förderprogrammen der Stadt Heidelberg geregelt.

Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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