Wenn man kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat, sind das Jobcenter (für Erwerbsfähige nach SGB II) und das Amt für Soziales und Senioren (im Alter und für nicht Erwerbsfähige nach SGB XII) für die Sicherung des Lebensunterhaltes die beiden wichtigsten Anlaufstellen. Ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle ist die allgemeine Sozialberatung (siehe "Beratung und Auskunft"). Sie kann zusätzlich weitere Wege aufzeigen um die Miete und den Lebensunterhalt in einem Notfall erst einmal zu sichern.
Zuständig für ALG-II-Bezieher und Bezieherinnen (Bürgergeld), für alle Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I in Heidelberg und kümmert sich um Arbeitsvermittlung und Berufsberatung.
Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Straße 155, 69115 Heidelberg Telefon: +49 6221 58-37000 oder +49 6221 58-37010 6 Fax: +49 6221 58-38900 E-Mail: sozialamt@heidelberg.de Internet: www.heidelberg.de Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung
Das Amt für Soziales und Senioren ist unter anderem zuständig für die Grundsicherung im Alter (ab 65) und bei dauerhafter Erwerbsminderung, für Leistungen für Bildung und Teilhabe, für die Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, für die Betreuung und Versorgung von Menschen auf der Flucht, für Wohngeld, für die Beratung bei finanziellen Engpässen und bei Wohnungsnotfällen.
Banken
Seit 2016 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto, das sogenannte Basiskonto, wenn Sie kein anderes Konto haben. Das Basiskonto kann nicht überzogen werden (Guthabenkonto). Sie erhalten eine EC-Karte und können Daueraufträge und Einzugsermächtigungen erteilen. Ein bestehendes Giro- oder Basiskonto kann immer in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Dazu muss das Konto ein Einzelkonto sein, Gemeinschaftskonten müssen vorher in Einzelkonten umgestellt werden. Auch überzogene Konten müssen umgewandelt werden (vorher wird eine Rücksprache mit der Schuldner-beratung empfohlen). Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit Ihr Guthaben vor Pfändungen zu schützen. Es wird auf Guthabenbasis geführt und darf nicht mehr kosten als ein normales Girokonto. Sie erhalten automatischen Pfändungsschutz über den Grundbetrag von derzeit 1.402,28 Euro (Stand 07-2023) je Kalendermonat. Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben können Sie diesen Betrag erhöhen durch eine P-Konto-Bescheinigung oder einen Beschluss vom Vollstreckungsgericht (Amtsgericht).
Jobcenter Heidelberg
Speyerer Straße 6, 69115 Heidelberg Kontakt über Online-Portal: www.jobcenter-hd.de Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Sicherung des Lebensunterhalts, Vermittlung von Arbeit, zuständig für alle SGB II (Bürgergeld)-Bezieher in Heidelberg, Sozialgeld und andere Hilfen. (siehe bei den jeweiligen Hilfen, beispielsweise Bildungs- und Teilhabepaket)
Die Abteilung Studienfinanzierung berät Studierende zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendien oder Studienkrediten. Bedürftige Studierende im Hauptstudium erhalten hier auch Antragsblätter für die Freitische in den Mensen.
Weitere Sozialleistungen
Für weitere Sozialleistungen sind folgende Institutionen zuständig:
Elterngeld: L-Bank, Familienförderung, Besucheradresse: Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe (Eingang am Platz der Grundrechte) Postanschrift: L-Bank, Familienförderung, 76113 Karlsruhe Hotline Elterngeld: 0800 6645471 Fax: 0721 1503191 E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de Internet: www.l-bank.de