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Bestattungskosten
NEUE ADRESSE AB 13.11.2024: Eppelheimer Str. 13
Von Freitag, 8.11.2024, bis Dienstag, 12.11.2024, bleibt die Behörde geschlossen
Beschreibung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Als Angehörige/r einer verstorbenen Person müssen Sie - gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge - für die Bestattung sorgen. Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung, nachrangig auch die unterhaltspflichtigen, ggf. auch die nach öffentlich-rechtlicher Vorschrift bestattungspflichtigen Angehörigen. Entstandene Kosten können Sie von den Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit kein ausreichender Nachlass vorhanden ist und Ihnen diese als gesetzlich verpflichteter Person - abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen - nicht zugemutet werden können.