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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Beschreibung
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt decken, unter den in der Leistungs- bzw. Verfahrensbeschreibung genannten Voraussetzungen, die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Energie und sonstigen täglichen Bedarf. In bestimmten Fällen (z.B. bei Alleinerziehenden) kann auch ein Mehrbedarf zuerkannt werden. Ebenfalls von der Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst sind einmalige Leistungen (z.B. für die Erstausstattung des Haushalts, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt).
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stv. Sachgebietsleiterin
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Sachgebietsleiter 50.21 (Buchstabenrate L - Z, BuT)