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Behördenwegweiser
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beschreibung
Als Ausländer oder Ausländerin können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Folgende Leistungen sind möglich:
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen
- Leistungen in besonderen Fällen
Diese Leistungen erhalten Sie von der zuständigen Stelle in Form von Sach- oder Geldleistungen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Persönlicher Kontakt
Frau Schaefer
stv. Sachgebietsleiterin
Buchstabenrate: A - Alie
Telefon (0 62 21) 58-3 73 86
Raum 3.16
Herr Fröhlich
Sachgebietsleiter 50.21 (Buchstabenrate L - Z, BuT)
Telefon (0 62 21) 58-3 72 60
Raum 3.06