Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Behördenwegweiser
Unterhalt/Forderungseinzug
NEUE ADRESSE AB 13.11.2024:
Eppelheimer Str. 13
Beschreibung
Wegen des Nachrangs der Sozialhilfe haben unterhaltspflichtige Angehörige vorrangig vor der Sozialhilfe für den Unterhaltsbedarf des Leistungsberechtigten aufzukommen.
Soweit anstelle der Unterhaltspflichtigen der Sozialhilfeträger eintreten muss, prüft das Sachgebiet, ob Unterhaltsansprüche gegen Verwandte (Eltern, Kinder, Ehegatten) bestehen und setzt diese ggfs. durch.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Persönlicher Kontakt
Frau Meixner
Abteilungsleiterin
Raum 0.09