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Behördenwegweiser

Wohngeldbehörde

Beschreibung

 

Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Einkommen haben. Dazu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Auch Menschen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben, können in den Genuss von Wohngeld kommen.

Damit ist Wohngeld eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgelegt.

Digital Wohngeld beantragen

Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag zur Verfügung. Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Dabei wird der Prozess von der digitalen Beantragung bis hin zur Übermittlung sowie Bearbeitung des Antrags online abgewickelt. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt.

Infos und Hilfe

Weitere Fragen zum Wohngeld beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an Wohngeldstelle@Heidelberg.de.

Möchten Sie den Antrag lieber in Papierform ausfüllen, finden Sie hier die Antragsformulare für den Erst- und Weiterbewilligungsantrag für den Miet- und Lastenzuschuss.

Wenn Sie in Heidelberg Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie den Heidelberg-Pass mit vielen Vergünstigungen beantragen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben sollten, kann der Heidelberg-Pass+ für Sie in Frage kommen.

Hausanschrift

Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Barrierefreiheit

Unter dem Stichwort "Wohngeldbehörde" finden Sie hier Informationen zur Barrierefreiheit:

https://heidelberg.huerdenlos.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Herr Jaeger

Sachgebietsleiter

Raum 0.30
Frau Gaidusch

stellv. Sachgebietsleitung

Buchstabe: A- Alb

Raum 0.29
Frau Nazarenus

Buchstabe: Alc - Baq

Raum 0.27
Frau Horstmann

Buchstabe: Bar - Bo 

Raum 0.19
Frau Falkenhain

Buchstabe: Bp - Dum

Raum 0.22
Herr Reubold

Buchstabe: Dun - Gh

Raum 0.23
Frau Walter

Buchstabe: Gi - Hn

Raum 0.21
Herr Kleppe

Buchstabe: Ho - Kiq

 

Raum 0.23
Frau Hapkin

Buchstabe: Kir - Kuk

Raum 0.26
Frau Werner

Buchstabe: Kul - Mer

Raum 0.20
Frau Ecker-Werner

Buchstabe: Mes -Olb

Raum 0.24
Frau Eggers

Buchstabe: Olc- Sah

Raum 0.22
Frau Minges

Buchstabe: Sai  Sg

Raum 0.28
Frau Friedrich

Buchstabe: Sh - Tq

Raum 0.27
Frau Wellenreuther

Buchstabe: Tr - Wie

Raum 0.24
Frau Fischer

Buchstabe: Wif - Z

Raum 0.19
Frau Meixner

Abteilungsleiterin

Raum 0.09

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren

Leistungen

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