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Behördenwegweiser

Wohngeldbehörde

NEUE ADRESSE AB 13.11.2024: Eppelheimer Str. 13 

Von Freitag, 8.11.2024, bis Dienstag, 12.11.2024, bleibt die Behörde geschlossen

Beschreibung

 

Zum 1. Januar 2023 gilt die neue Wohngeldreform. Damit erhöhen sich die Wohngeldsätze zum Jahresbeginn deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch viele Heidelbergerinnen und Heidelberger, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung führt die Erhöhung des Wohngeldes 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer Verdoppelung des Wohngeldes von derzeit im Durchschnitt rund 180 Euro auf dann durchschnittlich rund 370 Euro pro Monat.

Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Einkommen haben. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz bringt eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Dazu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgelegt.

Digital Wohngeld beantragen

Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag zur Verfügung. Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Dabei wird der Prozess von der digitalen Beantragung bis hin zur Übermittlung sowie Bearbeitung des Antrags online abgewickelt. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt.

Wichtig: Wer bereits Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Neuberechnung des Wohngelds erfolgt dann automatisch durch die Wohngeldbehörde Stadt Heidelberg.

Infos und Hilfe

Weitere Fragen zur Wohngeldreform beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an Wohngeldstelle@Heidelberg.de.

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Barrierefreiheit

Unter dem Stichwort "Wohngeldbehörde" finden Sie hier Informationen zur Barrierefreiheit:

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Persönlicher Kontakt

Herr Jaeger

Sachgebietsleiter

Raum 221
Frau Gaidusch

stellv. Sachgebietsleitung

Buchstabe: A- Alb

Raum 206
Frau Nazarenus

Buchstabe: Alc - Bas

Raum 220
Frau Horstmann

Buchstabe: Bat - Bo

Raum 217
Frau Falkenhain

Buchstabe: Bp - Do

Raum 212
Herr Reubold

Buchstabe: Dp - Ge

Raum 209
Frau Walter

Buchstabe: Gf - Het

Raum 218
Herr Kleppe

Buchstabe: Heu - Kil

 

Raum 209
Frau Klemmer-Szewczenko

Buchstabe: Kim - Leo 

Raum 216
Frau Werner

Buchstabe: Lep - Mud 

Raum 210
Frau Ecker-Werner

Buchstabe: Mue - Pal 

Raum 211
Frau Eggers

Buchstabe: Pam - Sb 

Raum 212
Frau Minges

Buchstabe: Sc - Sen 

Raum 208
Frau Friedrich

Buchstabe: Seo - Tr

Raum 210 a
Frau Wellenreuther

Buchstabe: Ts - Wig

Raum 211
Frau Fischer

Buchstabe: Wih - Z

Raum 216

Übergeordnete Dienststellen

Amt für Soziales und Senioren

Leistungen

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