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Wohngeldbehörde
Beschreibung
Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen
Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Einkommen haben. Dazu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Auch Menschen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben, können in den Genuss von Wohngeld kommen.
Damit ist Wohngeld eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgelegt.
Digital Wohngeld beantragen
Ab sofort steht zur Antragstellung auch ein digitaler Wohngeld-Antrag zur Verfügung. Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Dabei wird der Prozess von der digitalen Beantragung bis hin zur Übermittlung sowie Bearbeitung des Antrags online abgewickelt. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt.
Infos und Hilfe
Weitere Fragen zum Wohngeld beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an Wohngeldstelle@Heidelberg.de.
Möchten Sie den Antrag lieber in Papierform ausfüllen, finden Sie hier die Antragsformulare für den Erst- und Weiterbewilligungsantrag für den Miet- und Lastenzuschuss.
Wenn Sie in Heidelberg Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie den Heidelberg-Pass mit vielen Vergünstigungen beantragen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben sollten, kann der Heidelberg-Pass+ für Sie in Frage kommen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Amt für Soziales und SeniorenLeistungen
Formulare und Onlinedienste
- Mietbescheinigung zum Wohnraum nach § 23 Abs. 3 Wohngeldgesetz
Mietbescheinigung - Angaben der Vermieterin/des Vermieters zum Wohnraum nach § 23 Abs. 3 Wohngeldgesetz - Verdienstbescheinigung Antrag auf Wohngeld nach § 23 Absatz 2 Wohngeldgesetz
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld Flyer
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF)
- Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Mietzuschuss (PDF)