Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.
Datenschutzregister, Datenschutzbeauftragter
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sächliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (z.B. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Grundbesitz).
Mit automatisierter Verarbeitung ist das Erheben, Speichern, Verändern, Nutzen, Übermitteln, Sperren oder Löschen personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen gemeint.
Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, müssen üblicherweise ihre Datenverarbeitungsverfahren dem Landesbeauftragten für den Datenschutz melden. Diese Unternehmen werden im Datenschutzregister eingetragen.
Unter Umständen müssen Sie auch eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das ist dann der Fall, wenn Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten für andere als persönliche oder familiäre Tätigkeiten automatisiert verarbeiten.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ihn am 15.03.2018 freigegeben.