Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Juristische Person

Die Haftungsbeschränkung kann ein Grund für die Wahl der juristischen Person (Kapitalgesellschaft) als Rechtsform sein. Jedoch ist die Gründung üblicherweise aufwändiger als bei Personengesellschaften.

Juristische Personen sind selbst Träger von Rechten und Pflichten. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, eine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung wie auch Mindestkapital sind zwingend vorgeschrieben.

Juristische Personen des Privatrechts sind beispielsweise:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Sehr beliebt auch für kleine Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gerade im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung.

Beachten Sie folgende Aspekte:

  • Als Mindestkapitaleinlage sind 25.000 Euro vorgeschrieben. Diese können auch aus Sacheinlagen bestehen.
  • Der Aufwand an Buchhaltung und Dokumentation ist höher als bei einer Personengesellschaft.
  • Die Gründerinnen und Gründer haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Die Geschäftsführung können folgende Personen übernehmen:
    • eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter
    • mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
    • Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind
  • Der GmbH-Vertrag regelt,
    • wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,
    • die Einzahlung des Kapitals und
    • die Gewinnverteilung.
  • Jede Änderung der Geschäftsführung müssen Sie ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Geschäftsanteile können Sie nur unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars verkaufen.

Unternehmergesellschaft (UG)

Eine Unternehmergesellschaft, die sogenannte "Mini-GmbH", ist als Rechtsform geeignet, wenn Sie

  • Ihre Haftung beschränken möchten und
  • mit geringem Kapital auskommen (kleine Unternehmen oder Dienstleisterinnen und Dienstleister).

Sie können die UG mit einer Stammeinlage ab einem Euro gründen. Beachten Sie aber, dass sich das Stammkapital danach richtet, welchen Kapitalbedarf das Unternehmen für die beabsichtigte Geschäftstätigkeit benötigt. Außerdem müssen 25 Prozent des Gewinns so lange in die Rücklagen fließen, bis Sie das Mindeststammkapital von 25.000 Euro wie bei der GmbH aufgebracht haben. Das soll den Einstieg in eine "richtige" GmbH erleichtern. Sie müssen die Firma unter der Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

Wenn Sie eine Unternehmergesellschaft gründen wollen, müssen Sie besondere Bestimmungen bei der Anmeldung beachten: Sie kann erst erfolgen, nachdem das gesamte Stammkapital eingezahlt ist. Sacheinlagen sind bei einer UG ausgeschlossen.

Weitere Unterschiede zur GmbH bestehen beim Jahresabschluss (Bildung einer Rücklage) und bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Ansonsten gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei einer GmbH.

Aktiengesellschaft (AG)

Der große Vorteil einer Aktiengesellschaft (AG) im Vergleich zur GmbH ist die einfache Beteiligung weiterer Gesellschafterinnen und Gesellschafter (Aktionärinnen und Aktionäre) am Unternehmen.

Dafür bringt die AG höhere Anforderungen mit sich: Das Mindestkapital zur Gründung beträgt 50.000 Euro, die formalen Anforderungen sind strenger. Sie müssen einen Vorstand und einen Aufsichtsrat bestellen. Der Vorstand muss aus mindestens einem Mitglied (z.B. der alleinigen Aktionärin oder dem alleinigen Aktionär), der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

Hinweis: Existenzgründer haben die Möglichkeit, als alleiniger Aktionär und Vorstand eine kleine AG allein zu gründen. Sie benötigen jedoch zusätzlich drei Aufsichtsräte und ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Sie können weitere Anleger an Ihrem Vorhaben durch die Ausgabe von Aktien oder durch die Aufnahme von Kunden als Gesellschafter beteiligen. Die Aktien der Kleinen AG werden nicht an der Börse gehandelt. Die Haftung der Kleinen AG gegenüber Vertragspartnern ist beschränkt bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens.

Eingetragene Genossenschaft (e.G.)

Die Genossenschaft gehört weder zu den Personen- noch zu den Kapitalgesellschaften. Sie kann für Gründungsteams geeignet sein, dient aber vor allem als Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen.

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern zu einem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken). Zweck der Genossenschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange zu fördern. Die Genossenschaft hat keine geschlossene Mitgliederzahl.

Ist die Genossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen, ist sie rechtsfähig und gilt als juristische Person. Sie erhält den Zusatz "e.G.".

Die Haftung der eingetragenen Genossenschaft ist grundsätzlich auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Die Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich. Das Genossenschaftsgesetz sieht aber eine unbeschränkte Nachschusspflicht für die Genossenschaftsmitglieder vor. Nachschusspflicht ist die Verpflichtung, anteilsmäßig das bestehende Genossenschaftskapital zu erhöhen beziehungsweise für entstandene Verluste zu haften. Sie können sie jedoch durch die Genossenschaftssatzung beschränken oder ganz ausschließen.

Für die Gründung einer eG muss eine Satzung ausgearbeitet werden. Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V unterstützt Sie und wird dabei auch gemeinsam mit Ihnen eventuelle Schwächen in Ihrem Businessplan korrigieren. In der Satzung wird u.a. festgelegt,

  • wie hoch die Genossenschaftsanteile sind, die die Mitglieder einzahlen müssen,
  • ob Sacheinlagen wie Maschinen zulässig sind,
  • auf welche Weise die Generalversammlung einberufen wird.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, allerdings prüft der regionale Genossenschaftsverband, ob die Voraussetzungen für eine Erfolg versprechende Gründung gegeben sind. Die eG muss im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden. Zudem ist sie Pflichtmitglied beim Prüfungsverband der Genossenschaften.

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×