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Verbraucherschutz im Reiserecht

Sommerzeit – Reisezeit. Doch manch einer kommt von einer gebuchten Reise zurück, die seinen Erwartungen und oftmals auch den Versprechungen des Reiseveranstalters nicht gerecht wurde. Um die Rechte von Touristen bei Pauschalreisen zu schützen hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen.

Das Reisevertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, sofern der Reisende die Reise als Gesamtpaket, oder als Pauschalreise gebucht hat.

Wenn Sie nur eine einzelne Leistung gebucht haben, zum Beispiel einen Flug oder eine Hotelübernachtung, so fällt diese nicht unter das Reiserecht, da hier kein Reisevertrag abgeschlossen wurde, sondern lediglich ein Vertrag mit einem Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen. Etwaige Ansprüche bei Reisemmängel müssen Sie als Fahrgast oder Fluggast gegenüber diesem Unternehmen geltend machen.

Auch ein Reisebüro wird in der Regel nicht Vertragspartner, sondern es vermittelt Ihnen als Kunden nur den Reisevertrag mit dem Veranstalter.

Ausnahme: Wenn ein Reisebüro als Veranstalter auftritt und diverse Einzelleistungen als eigene Gesamtleistung anbietet, gelten die Regelungen des Reisevertragsrechts.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 02.07.2019 zur Publikation freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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