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Unternehmensverbundene Stiftungen

Eine besondere Form der Stiftung ist die unternehmensverbundene Stiftung.

Es gibt zwei Arten unternehmensverbundener Stiftungen: die Unternehmensträgerstiftung und die Beteiligungsstiftung. Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsstiftung hält Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Kommanditgesellschaften oder Aktiengesellschaften).

Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen nur zur Erhaltung und Verwaltung des Stiftungsvermögens betreiben und keine darüber hinausgehenden äußeren Zwecke verfolgen ("Selbstzweckstiftung").

Bei unternehmensverbundenen Stiftungen wird von den Stiftungsbehörden besonders darauf geachtet, dass

  • der Stiftungszweck genau festgelegt ist,
  • die Kapitalausstattung bezogen auf den Stiftungszweck ausreichend ist und
  • zur Vermeidung von Interessenkollisionen die Stiftungsorgane und die Unternehmensleitung getrennt sind.

Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten zudem Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten nach dem Handelsgesetzbuch oder dem Publizitätsgesetz.

Hinweis: Unternehmensverbundene Stiftungen werden gelegentlich auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt.

Freigabevermerk

05.02.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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