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Zollvorschriften bei der Rückkehr

Sie möchten gerne Reiseandenken für sich selbst oder als Geschenke für Freunde und Angehörige aus Ihrem Urlaub mitbringen? Oder haben Sie vor, in Ihrem Urlaubsland bestimmte Waren (beispielsweise Kleidung oder Elektrogeräte) zu kaufen, da diese dort billiger sind als in Deutschland? Bedenken Sie, dass Sie bei der Rückreise nicht nur die Einfuhrbestimmungen nach Deutschland, sondern auch die Ausfuhrbestimmungen aus Ihrem Urlaubsland beachten müssen. Erkundigen Sie sich daher sowohl beim Zoll in Ihrem Urlaubsland als auch bei den deutschen Zollbehörden über die geltenden Bestimmungen.

Um bei der Rückreise nach Deutschland keine Schwierigkeiten mit den Zollbehörden zu bekommen, sollten Sie sich genau informieren, was Sie abgabenfrei einführen dürfen und welche Verbote oder Beschränkungen für bestimmte Waren gelten. Unterschiede bestehen vor allem zwischen der Einreise aus einem anderen EU-Staat und der Einreise aus Nicht-EU-Staaten (sogenannten Drittstaaten).

Einfuhrabgaben müssen Sie bezahlen, wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland Waren mitführen, die bestimmte Mengen- und Wertgrenzen überschreiten. Der Gesamtbetrag dieser Einfuhrabgaben setzt sich aus folgenden Abgabenarten zusammen:

  • Zoll (dabei gelten unterschiedliche Zollsätze für unterschiedliche Warengruppen)
  • Einfuhrumsatzsteuer (in der Regel 19 Prozent des Einfuhrumsatzsteuerwerts der Waren; ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent für bestimmte Waren)
  • für Waren wie Tabakwaren oder alkoholische Getränke: Verbrauchsteuern (z.B. Energiesteuer, Tabaksteuer oder Branntweinsteuer)

Achtung: Wenn Sie auf Geschäftsreise sind und gewerbliche Waren mit sich führen, beachten Sie bitte, dass diese von den Bestimmungen des Reiseverkehrs ausgenommen sind. Gewerbliche Waren unterliegen den Bestimmungen des kommerziellen Warenverkehrs. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 15.05.2017 zur Publikation freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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