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Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich ist ein Ausgleich des während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögens. Anspruch auf Zugewinnausgleich haben Sie, wenn

  • Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und
  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft mehr Vermögen erwirtschaftet hat als Sie.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt immer dann, wenn Sie nicht in einem Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben.

Hinweis: Wurde ein Ehevertrag oder ein Lebenspartnerschaftsvertrag abgeschlossen, gelten die vertraglichen Vereinbarungen, soweit diese rechtlich zulässig sind.

Zugewinnausgleich berechnen

Maßgeblich für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist das Anfangs- und Endvermögen beider Eheleute beziehungsweise Lebenspartner. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen am Tag der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft. Es wird vom Endvermögen, dem Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungs- oder Aufhebungsantrags, abgezogen. Daraus berechnet sich, wie viel beide während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erwirtschaftet haben. Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, hat einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz.

Beispiel: Ein Partner hat ein Vermögen von 60.000 Euro hinzuerworben, der andere nur 30.000 Euro. Dann muss der erste die Hälfte der Differenz, also 15.000 Euro, ausgleichen.

Hinweis: Vermögen, das ein Ehegatte etwa durch Erbschaft oder durch Schenkung erwirbt, wird unter bestimmten Voraussetzungen dem Anfangsvermögen zugerechnet und so aus dem Zugewinn herausgenommen.

Der Zugewinnausgleich erfolgt in den meisten Fällen in Geld. Sie können auch eine andere Art der Vereinbarung treffen.

Beispiel: Sie können Ihren Miteigentumsanteil an einer Wohnung übertragen.

Tipp: Lassen Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 18.06.2024 freigegeben.

Info

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Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

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  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
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