Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anmelden.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
  • deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Personen, die sich in Ausbildung zum/ zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beziehungsweise -psychotherapeutin nach dem PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung befinden (PiAs) können ebenfalls freiwillige Mitglieder werden.

Zuständige Stelle

die Landespsychotherapeutenkammer

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie

  • als Psychothreapeutin oder Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und
  • Ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise im Land Baden-Württemberg ausüben oder, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben. Voraussetzung ist, dass sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer oder im Internet auf der Homepage der Kammer. Schicken Sie ihn unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an die Landespsychotherapeutenkammer.

Die Landespsychotherapeutenkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Promotionsurkunde
  • falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
  • falls Sie sonstige Psychotherapiequalifikationen erworben haben: Nachweise (nur Gesamtbescheinigungen, keine Einzelnachweise über die Teilnahme an Einzelveranstaltungen)
  • Approbationsurkunde oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz

Der Anmeldebogen enthält ein Merkblatt, in dem alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet sind.

Hinweis: Die Approbationsurkunde müssen Sie als beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    Je nach Einkünften und Status ist ein ermäßigter Beitrag oder ein Mindestbeitrag möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.

Hinweis: Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.

Rechtsgrundlage

Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):

  • § 2 Kammermitglieder
  • § 3 Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates

Meldeordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

  • § 1 Mitgliedschaft; Melde- und Auskunftspflicht
  • § 2 Meldebogen und Urkunden

Umlageordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

  • § 1 Beitragszweck und Beitragspflicht
  • § 2 Beitragsbemessung, Zuordnung zu einer Beitragsgruppe, außerordentlicher Beitrag
  • § 3 Nachweispflicht und Auskunftsrecht der Kammer

Freigabevermerk

14.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×