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Leistungen

Schulraumförderung für private Pflegeschulen beantragen

Sie sind Träger einer Berufsfachschule für Pflege in freier und öffentlicher Trägerschaft. Sofern Ihre Miet- und Investitionskosten nicht bereits auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) finanziert werden, können Sie hier einen auf Antrag auf Zuschüsse des Landes zum Ausgleich stellen.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich:

  • an der Gesamtzahl der an der jeweiligen Schule im Bewilligungszeitraum beschulten Schülerinnen und Schüler,
  • an der Dauer des Bewilligungszeitraums und
  • an der räumlichen Lage der Schule.

Zuständige Stelle

Zuständige Förderbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Sitz hat (Abteilungen 2).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Berufsfachschule für Pflege in freier oder öffentlicher Trägerschaft
  • keine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte an einem Krankenhaus zur Ausbildung des Berufs Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann im Sinne des § 2 Nummer 1 a Buchstabe e KHG
  • Genehmigung der Schule als Ersatzschule
  • Beschulung von Schülerinnen und Schülern nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes

Verfahrensablauf

Sie können das Antragsformular online über Service-BW oder schriftlich ausfüllen und es der Förderbehörde per E-Mail übermitteln:

  • Der Träger der förderberechtigen Schule beantragt die Förderung zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Dem Antrag ist, zur vorläufigen Bestimmung der Zahl der beschulten Schülerinnen und Schüler, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Pflegeschule auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes beschult werden, hinzuzufügen (Stichtag: 1. Januar; vergleich 6.7. der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Bereitstellung von notwendigen Schulräumen an Pflegeschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne Krankenhausanbindung (Verwaltungsvorschrift Schulraumförderung) . Hierbei wird die Förderung stets für ein Kalenderjahr den beantragt (Bewilligungszeitraum).
  • Die Förderbehörde prüft den Antrag. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, zahlt die Förderbehörde 70 Prozent des bewilligten Betrags aus. 30 Prozent des bewilligten Betrags werden einbehalten und erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises im Folgejahr ausgezahlt.
  • Der Träger legt jährlich zum 30. Juni, des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, den Verwendungsnachweis vor. Diesem ist eine Mehrfertigung der Abrechnung einschließlich Anlagen beizulegen, aus welchem sich die Zahl der Beschulten ergibt. In der Abrechnung erkenntliche persönliche Daten, zum Beispiel Namen von Auszubildenden, schwärzen Sie bitte.
  • Die Förderbehörde prüft den Verwendungsnachweis. Im Falle einer Über- oder Unterschreitung wird die Förderung dem Verhältnis dieser Über- oder Unterschreitung entsprechend und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel angepasst.

Fristen

  • Stellen Sie den Antrag auf Zuschussgewährung bis zum 1. März eines jeweiligen Kalenderjahres (Bewilligungszeitraum)
  • Übermitteln Sie den Verwendungsnachweis einschließlich Mehrfertigung der Abrechnung jährlich zum 30. Juni.

Erforderliche Unterlagen

  • Onlineantrag, über service-bw eingereicht oder
  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben; Grundlage sind Schülerzahlen zum 01.01.
  • Online-Verwendungsnachweis, über service-bw eingereicht oder
  • Verwendungsnachweisformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Mehrfertigung der Abrechnung einschließlich (personenbezogener Daten geschwärzte) Anlagen

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

03.07.2025 Regierungspräsidium Freiburg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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