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Leistungen

Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde. Wenn Sie am 42. Tag vor der Europawahl, in einer Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden Sie dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde benachrichtigt Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag mit einer Wahlbenachrichtigung.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Wenn Sie nach diesem Stichtag umziehen oder neu eine Wohnung begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes.
Sie können beantragen, in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen zu werden, oder Sie können bei der Gemeindeverwaltung Ihres alten Wohnortes einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl ihre Stimme abgeben.

Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Die neue Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen, Ihre Hauptwohnung) haben

Hinweis: Für Personen ohne Wohnung ist die Gemeinde zuständig, in der die Person den Antrag stellt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus.

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • seit mindestens drei Monaten
    • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
    • in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich.

Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein und mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vornamen und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Ihre genaue Anschrift
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, falls die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

Fristen

Spätestens bis 21 Tage vor der Wahl

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Bei postalischer Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

Hinweise

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Absatz 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Bundeswahlgesetz (BWG):

  • § 14 Ausübung des Wahlrechts
  • § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein

Europawahlordnung (EuWO):

  • §§ 14 - 23 Wählerverzeichnis

Freigabevermerk

11.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
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