Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Zuwendungen beantragen für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung

Zuwendungsbetrag bei der Verlässlichen Grundschule: pro Gruppe und Schuljahr EUR 652,00 für jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 9.780.

Zuwendungsbetrag bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 und jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 5.685.

Sie müssen sie vollständig dazu verwenden, um

  • Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
  • Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten. Das gilt z. B. für das Jugendbegleiter-Programm oder für die Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz.
  • Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
  • Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz und von Gemeinschaftsschulen nach § 8 a Schulgesetz

Derzeitiger Stand:

Das Land Baden-Württemberg hat die Landesförderung zum Schuljahr 2021/2022 für kommunale Betreuungsangebote erhöht. Es erfolgte somit eine Anpassung an den Nominallohnindex (Personalkostensätze).

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
  • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
  • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
  • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden.
  • Bei Verlässlicher Grundschule: Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden. Die Betreuungszeit endet spätestens ums 14:00 Uhr. Bei flexibler Nachmittagsbetreuung: Die Zuwendungen werden nur für die am Nachmittag geleistete Betreuungszeit an Schultagen gewährt. Der Nachmittag beginnt frühestens um 12:00 Uhr und die Betreuungszeit endet spätestens um 17:30 Uhr.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.

Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.

Fristen

  • für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
    • Stellen Sie den Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres.
    • Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
  • für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
    • Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kosten

keine

Hinweise

Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um ein Zwölftel und für Gruppen, die erst im November eingerichtet wurden um zwei Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

Freigabevermerk

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×