Förderung für Unternehmen bei Klimaschutzvorhaben

Das Land Baden-Württemberg fördert Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzvorhaben mit insgesamt rund 4,6 Millionen Euro. Anträge können alle Unternehmen in Baden-Württemberg stellen, unabhängig von Größe und Branche. Das Programm besteht aus zwei Bausteinen: der Beratungs- und der Investitionsförderung. Antragsfrist ist der 15. November.

Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Transformationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einsparmöglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.

Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B setzt den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Der Zuschuss zur Beratung beträgt 75 Prozent, maximal 900 Euro pro Personentag (zuwendungsfähige Gesamtausgabe 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden). Abrechenbar sind mindestens zwei Personentage. Es kann ein maximaler Zuschuss von 9.000 Euro in der Beratungsförderung gewährt werden.

Der zweite Baustein, die Investitionsförderung, zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme. Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.

Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Antragsformular. Anträge für die Investitionsförderung können zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden, in 2023 zum 15. November, ebenfalls über das Antragsformular.

Weiteres zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung finden Sie hier www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz/investitionsfoerderung sowie hier www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz/beratungsfoerderung.