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Leistungen

Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen

Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?

Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?

Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Ausgaben vom Land erhalten.

Die Höhe der Förderung liegt bei 2.000 EUR pro Jahr und antragstellender Institution.

Zuständige Stelle

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referat Ausbaustrategie Öffentliche Mobilität, kommunaler ÖPNV

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
  • Es erfolgt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
  • Gefördert werden Verkehrsangebote mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
  • Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
  • Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
  • Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
  • Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen

Rosensteinstraße 37B

70191 Stuttgart

Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.

Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.

Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgen die Auszahlungen automatisch jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres.

Fristen

  • Der Antragszeitraum ist jährlich vom 1. März bis 30. April.
  • Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr sowie das Folgejahr stellen. Die Antragstellung umfasst zwei Förderjahre.
  • Auszahlung: erfolgt jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres
    Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich.
  • Für den Zwischennachweis sind im zweiten Förderjahr bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
    1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das erste Förderjahr
    2. Kennzahlen für das erste Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
    3. Nachweis über die Fahrplanveröffentlichung
  • Für den Schlussverwendungsnachweis sind im Jahr nach Ablauf des Bewilligungsjahres bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
    1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das zweite Förderjahr
    2. Kennzahlen für das zweite Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
    3. Sachbericht über die gesamte Förderperiode (beide Förderjahre)

Erforderliche Unterlagen

Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
  • Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne

Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:

  • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
  • Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • bei Vereinen:
    • Protokoll der Gründungsversammlung und
    • Satzung des Vereins
  • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

  • Prüfung der Antragsunterlagen: in der Regel 2 Monate nach Ende der Antragsfrist
  • anschließend Erstellung und Versand des Zuwendungsbescheides: in der Regel 4-6 Wochen
  • anschließend Auszahlung der Finanzmittel: in der Regel zum 30.09. eines jeden Förderjahres

Hinweise

Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus@nvbw.de

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

20.10.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

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