1.1. Konzeptionierung und Erstellung von Informationen und Arbeitshilfen für Verwaltungsmitarbeitende sowie Konzeptionierung von Schulungen
- In den Schulungen für neue Mitarbeitende der Stadtverwaltung informierte die KBB über die Anforderungen an die Verwaltung im Themengebiet Inklusion.
- Zum Thema digitale Barrierefreiheit organisierte die KBB ein Schulungsangebot für die Digitallotsen und Internetbeauftragten der Fachämter.
- Patrick Schulz trat sein Amt als neuer Schwerbehindertenvertreter innerhalb der Stadtverwaltung an. Die Zusammenarbeit zwischen ihm und der KBB wurde intensiviert.
- In der internen Zeitung der Stadtverwaltung HEINZ erschien ein Artikel zur Zusammenarbeit zwischen Reiß und Schulz, in dem auch auf die Thematik der Farbsehschwäche und deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung aufmerksam gemacht wurde.
Schon seit einigen Jahren bestehen die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung des L-BGG:
- Der Braille-Drucker im Büro der KBB kann von allen Ämtern genutzt werden.
- Eine mobile Induktionshöranlage steht für Veranstaltungen und Besprechungen kostenlos zur Verfügung. Seit 2018 stehen zwei hörbehinderte Honorarkräfte zur Betreuung der Anlage zur Verfügung.
- Entleihmöglichkeit einer mobilen Rampe, die bis zu zwei Stufen (max. 25 cm) überbrücken kann.
- Ein Leihrollstuhl steht zur Verfügung, um bei Veranstaltungen längere Wege zurücklegen zu können.