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Kornmarkt 5
69117 Heidelberg

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Wahldienststelle Heidelberg
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Informationen zum Bürgerentscheid 2026 in Heidelberg

Beim Bürgerentscheid zu Windenergie am Lammerskopf am Sonntag, 12. Juli 2026, hat eine Zweidrittelmehrheit mit Ja gestimmt und sich damit dafür ausgesprochen, dass die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereitet, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen. Das gesetzlich erforderliche Quorum wurde erreicht. Damit ist die Entscheidung bindend. 

zum ausführlichen Abstimmungsergebnis

Allgemeine Informationen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. April 2026, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, die Grundsatzfrage zur möglichen Entwicklung des Gebiets Lammerskopf auf Heidelberger Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen in einem Bürgerentscheid entscheiden zu lassen.

Am Sonntag, 12. Juli 2026, steht folgende Frage zur Abstimmung: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“
 
Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (Ja- oder Neinstimmen) mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
 
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis wird jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl beziehungsweise die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle

  • Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt haben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind und
  • ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für den Bürgerentscheid am 12. Juli 2026 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird voraussichtlich ab 8. Juni 2026 bis spätestens 21. Juni 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Juni 2026 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
 
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung unter der Telefonnummer 58 42220 erkundigen.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.

Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Die Frist zur Antragsstellung von Briefwahlunterlagen endete am Freitag, 10. Juli 2026 um 15 Uhr.

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 11. Juli 2026, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen. Gleiches gilt für verlorene Briefwahlunterlagen.
Die Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Poststraße 50, ist zu diesem Zweck am Tage vor der Wahl von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
 
Personen, die kurzfristig erkranken, können am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr bei der Wahldienststelle Briefwahlunterlagen beantragen. Diese können an eine andere Person nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht zur Entgegennahme vorliegt.
 
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.

Was ist bei der Rücksendung der hellroten Wahlbriefe zu beachten?

Die Wahlberechtigten sollten die Wahlunterlagen schnellstmöglich zurückschicken oder einwerfen. Wichtig ist, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler bei der Beantragung der Unterlagen die Zustelladresse ab Ende Juni angeben. Denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt. Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell als möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die am Wahlsonntag vor 18 Uhr bei der Wahldienststelle eingegangen sind.
Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet über die Deutsche Post AG kostenfrei befördert. Kosten für andere Zusteller oder besondere Versendungsformen wie zum Beispiel durch Eilbrief oder Versandkosten aus dem Ausland sind selbst zu tragen.

Die Briefwahlunterlagen können zudem bis Sonntag, 12. Juli 2026, 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus, seitlicher Eingang in der Hauptstraße, oder im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.

Wahlgebäude in Heidelberg

Für den Bürgerentscheid zur Windenergie am Lammerskopf am Sonntag, 12. Juli 2026, gibt es in Heidelberg insgesamt 71 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 21. Juni 2026 erhalten haben sollten.
 
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für den Bürgerentscheid 2026 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 10. Juli 2026; die Wahldienststelle in der Poststraße 50 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet.  
 
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
 
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
 
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 12. Juli 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erfragen.

Barrierefreie Wahlgebäude

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
001-01, 001-02 Schlierbach Grundschule, Sporthalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
Schlierbacher Landstraße 23
002-01 Rathaus Marktplatz 10
002-02, 002-03, 002-05, 002-06 Hölderlin-Gymnasium Plöck 40/42
004-08 Willy-Hellpach-Schule Römerstraße 77
005-01, 005-02, 005-03 Chapel Südstadt Rheinstr. 12/4
006-01, 006-02, 006-04 Eichendorffhalle Heidelberger Str. 50-52
006-05, 006-06, 006-07, 006-08, 006-09 Internationale Gesamtschule Heidelberg Baden-Badener Straße 14
007-01, 007-02, 007-03, 007-08 Kurpfalzschule Schäfergasse 18
007-04, 007-05, 007-06 Geschwister-Scholl-Schule Königsberger Straße 2
008-01, 008-02, 008-03 Albert-Schweitzer-Schule Schwanenweg 3
009-01, 009-02, 009-03 Fröbelschule, Sporthalle Mannheimer Straße 217, Eingang Wundtstraße
009-06 Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle Wieblinger Weg 24/7
010-01, 010-02, 010-03, 010-11 Heiligenbergschule, Turnhalle Berliner Straße 100
010-07, 010-08, 010-09 Tiefburgschule, Turnhalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
An der Tiefburg
010-05, 010-06 Tiefburgschule, Pausenhalle Kriegsstraße 14
010-10 Bürgeramt Handschuhsheim Dossenheimer Landstraße 13
011-01 Bürgeramt Neuenheim Rahmengasse 21
011-06, 011-07 Bunsen-Gymnasium Humboldtstraße 23
013-01, 013-02 Grundschule Emmertsgrund Forum 1
014-04, 014-05, 014-07 Steinbachhalle Am Fürstenweiher 40
014-06 Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal Wilhelmsfelderstraße 107
015-01, 015-02, 015-03 Grundschule Bahnstadt  Gadamerplatz 3

Nicht barrierefreie Wahlgebäude

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
003-01, 003-02, 003-04 Volkshochschule Heidelberg Bergheimer Straße 76
004-01, 004-02, 004-03, 004-04, 004-05, 004-06 Landhausschule Landhausstraße 20
011-02, 011-03, 011-04 Johannes-Kepler-Realschule Mönchhofstraße 24
012-01 Waldparkschule Am Waldrand 21
014-01, 014-02, 014-03 Neckarschule Peterstaler Straße 15

Auszählorte der Briefwahlbezirke

Briefwahlbezirke Auszählgebäude Anschrift
001-B90, 002-B90, 002-B91, 003-B90, 004-B90, 004-B91, 004-B92, 005-B90, 006-B90, 006-B91, 006-B92, 006-B93 Gregor-Mendel-Realschule Harbigweg 24
007-B90, 008-B90, 009-B90, 009-B91, 010-B90, 010-B91, 010-B92, 010-B93, 011-B90, 011-B91, 011-B92, 012-B90, 013-B90, 014-B90, 014-B91, 014-B92, 015-B90 Julius-Spinger-Schule Mark-Twain-Straße 1
007-B91, 007-B92 Bürgeramt Mitte Bergheimer Straße 69
010-B94 Rathaus Marktplatz 10

Weitere Infos

Hintergrundinformationen zu Windenergie am Lammerskopf

www.heidelberg.de/lammerskopf

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