Ganztagsbetreuung für Erstklässler: Eltern sollen bis 15. März Bedarf anmelden

Rechtsanspruch gilt ab Schuljahr 2026/27 – Frühzeitige Planung sichert Plätze

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben neu eingeschulte Grundschulkinder und Kinder der ersten Jahrgangsstufe an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für Erstklässler und Kinder in den Juniorklassen. In den folgenden Jahren wird er schrittweise auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet.

Damit Heidelberger Erstklässler an öffentlichen Grundschulen sicher einen Betreuungsplatz erhalten, bittet das Amt für Schule und Bildung der Stadt Heidelberg die Eltern, den Betreuungsbedarf frühzeitig und verbindlich anzumelden. Fristende ist der 15. März 2026.

Drei Kinder mit Schultüte
Erstklässler haben ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Heidelberger Eltern sollen bis 15. März 2026 ihren Bedarf anmelden. (Foto: Peter Dorn)

Anmeldung der Betreuung bei Schulanmeldung möglich

Die Anmeldung erfolgt über den Träger des Betreuungsangebots, päd-aktiv e. V., der seit 1991 die Betreuung an öffentlichen Heidelberger Grundschulen organisiert. Eltern können den Bedarf für ihr Kind im Rahmen der Schulanmeldung direkt bei den Mitarbeitenden von päd-aktiv e. V. anmelden. Dort gibt es auch Beratung und Unterstützung.

Die Schulanmeldung findet statt am

  • Donnerstag, 26. Februar 2026, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
  • Freitag, 27. Februar 2026, 8 bis 12 Uhr.

Einige Schulen vergeben feste Termine. Diese wurden den Eltern bereits mitgeteilt.

Informationen zu Betreuungszeiten, Elternentgelten und pädagogischen Programmen finden Eltern auf der Internetseite von päd-aktiv e. V. unter www.paed-aktiv.de. Wer Änderungen der Betreuung für sein Kind in den Klassenstufen 2 bis 4 einer öffentlichen Grundschule wünscht, kann sich ebenfalls bis 15. März bei päd-aktiv e. V. melden. Bei unverändertem Betreuungsbedarf müssen Eltern nichts veranlassen.

Privatschulen

Die privaten Grundschulen in Heidelberg bieten ein eigenes Betreuungsangebot an. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

Ferienbetreuung frühzeitig planen

Gleichzeitig erhalten Eltern Informationen zum Ferienbetreuungsangebot von päd-aktiv e. V. Das Ferienbetreuungsangebot kann gemäß Rechtsanspruch frühestens ab den Herbstferien 2026 genutzt werden. Auch Kinder der privaten Grundschulen in Heidelberg mit Hauptwohnsitz Heidelberg können dann das Ferienangebot von päd-aktiv e. V. in Anspruch nehmen. Anmeldeschluss ist ebenfalls der 15. März 2026.
 

Zusätzlich finden Familien im Ferienportal der Stadt Heidelberg eine große Auswahl weiterer Ferienangebote anderer Anbieter für das ganze Jahr. Übersicht und Informationen online unter www.heidelberger-ferienportal.de.

Kontakt für Fragen

Fragen zur Ganztagsbetreuung beantworten die zuständigen Grundschulen oder das Amt für Schule und Bildung der Stadt Heidelberg per E-Mail an bildungsbuero@heidelberg.de. Antworten auf häufige Fragen finden Interessierte außerdem auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/gsbetreuung.

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