Neckarvorlandsatzung startet in den Gremienlauf
Die politischen Gremien befassen sich ab Mittwoch, 30. Juni 2021, mit der Aktualisierung der Neckarvorlandsatzung. In der Neckarvorlandsatzung ist geregelt, was auf der Naherholungsfläche erlaubt ist und was nicht. Die Satzung wird im Zuge der Neufassung der Allgemeinen Polizeiverordnung angepasst. Die Stadtverwaltung hat bei der Erstellung der neuen Polizeiverordnung die veränderten Lebensgewohnheiten sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen.
Die bisherige Neckarvorlandsatzung ist über 40 Jahre alt und 2009 letztmals aktualisiert worden. Die Abstimmung über den Vorschlag der Stadtverwaltung zur neuen Satzung startet am Mittwoch, 30. Juni 2021, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität. Der Gemeinderat entscheidet am 22. Juli 2021 abschließend über die Satzung.
Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Fassung:
Die Nachtruhezeit wurde an die Bestimmungen der Polizeiverordnung angepasst. Sie würde dann von 22 bis 6 Uhr gelten statt wie bisher von 23 bis 6 Uhr.
Der Aufenthalt von Gruppen auf der Wiese soll ab einer bestimmten Uhrzeit eingeschränkt werden, damit Nachtruhe eintreten kann. Als Gruppe würden künftig bereits drei Personen gelten, vorher war gar keine Anzahl festgelegt.
Neu: Der Betrieb jeglicher Tonwiedergabegeräte soll nach 22 Uhr verboten werden. Mitgebrachte Lautsprecher in Kleinformat verursachen ein besonderes Lärmproblem auf der Neckarwiese. Sie erreichen trotz ihrer Größe eine erhebliche Lautstärke und haben damit großes Störpotenzial.
Die Allgemeine Polizeiverordnung war am 18. Mai 2021 in Kraft getreten. Sie ist das zentrale Regelwerk der in Heidelberg geltenden Normen. Sie dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll umweltschädliches Verhalten abwehren. Hintergrund ist, dass die alte Fassung nach 20 Jahren ihre Gültigkeit verliert.