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Offenlandbiotop-Kartierung abgeschlossen

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Geschützte Trockenmauern am Steinberg in Handschuhsheim
Geschützte Trockenmauern am Steinberg in Handschuhsheim. 

In Heidelberg hat im Jahr 2021 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope und in Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen (FFH) stattgefunden. Es wurden unter anderem Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. Durchgeführt wurde die Kartierung im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die Ergebnisse können auf der Internetseite der LUBW über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden unter http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/. Die Karten finden Interessierte unter dem Reiter „Natur und Landschaft“ – „Geschützte Biotope“ oder „Natura 2000 – FFH-Mähwiesen“.

Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Die FFH-Richtlinie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen zum Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die Europäische Union (EU) zu melden.

Weitere Auskünfte erteilt das Umweltamt der Stadt Heidelberg per E-Mail an umweltamt@heidelberg.de.

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(Erstellt am 12. Januar 2023)

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