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Windkraft am Lammerskopf: Stadtverwaltung schlägt Bürgerentscheid vor

Gemeinderat entscheidet am 16. April / Möglicher Abstimmungstermin am Sonntag, 12. Juli

Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden zu lassen, ob Heidelberger Flächen auf dem Lammerskopf grundsätzlich als Standort für Windkraftanlagen entwickelt werden sollen. Der Vorschlag zu einem Bürgerentscheid wird am 25. März im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die Entscheidung des Gemeinderats, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, ist für den 16. April 2026 vorgesehen. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat auch gleich einen möglichen Termin für den Entscheid vor: Sonntag, 12. Juli 2026.

Die Stadt Heidelberg ist seit Jahrzehnten im Klimaschutz aktiv und will den Ausbau erneuerbarer Energien auch auf der eigenen Gemarkung voranbringen. Dazu gehört auch die Windenergie. Das Land Baden-Württemberg hat für die landeseigene Fläche im Bereich Lammerskopf einem lokalen Konsortium aus drei Energiegenossenschaften, der Trianel GmbH und den Stadtwerken Heidelberg den Zuschlag erteilt, die Fläche für Windenergie zu entwickeln. Ein naturschutzfachliches Gutachten sieht dort geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen.

„Windenergie ist ein wichtiger Baustein für Versorgungssicherheit und eine preisstabile Energieversorgung – für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Wirtschaft in Heidelberg und der gesamten Region. Der Lammerskopf zählt zu den besten Windkraftstandorten in der Region. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob wir diesen Standort weiterverfolgen. Bei einem Bürgerentscheid könnten die Heidelbergerinnen und Heidelberger ihr Votum abgeben, wie künftig mit der Fläche umgegangen werden soll. Wir schlagen dem Gemeinderat daher vor, in dieser Frage die Bürgerschaft entscheiden zu lassen“, sagt Oberbürgermeister Eckart Würzner.

Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat folgende Fragestellung für den Bürgerentscheid vor: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“

Was sind die nächsten Schritte?

Ein Bürgerentscheid kommt zustande, wenn der Gemeinderat dies mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder beschließt. Grundlage für einen Bürgerentscheid ist § 21 Absatz 1 Gemeindeordnung.

Für den Fall eines entsprechenden Beschlusses empfiehlt die Verwaltung als Abstimmungstermin Sonntag, 12. Juli 2026.

Die Beschlussvorlage zum Bürgerentscheid ist online unter www.heidelberg.de/gemeinderat > Haupt- und Finanzausschuss am 25. März: Tagesordnungspunkt 10 abrufbar.

Stadt möchte Forum Energiedialog in die Vorbereitung des Bürgerentscheids einbeziehen

Die Stadt will in die Vorbereitung des Bürgerentscheids das Forum Energiedialog des Landes Baden-Württemberg einbinden. Ziel ist es, dass die Informationen zu den Inhalten des Bürgerentscheids von einer neutralen Stelle verständlich, nachvollziehbar und ausgewogen aufbereitet werden – einschließlich der unterschiedlichen Argumente und Perspektiven.

„Bei einem Thema wie Windkraft ist entscheidend, dass Fakten verständlich aufbereitet werden und unterschiedliche Argumente transparent nebeneinanderstehen. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger auf dieser Grundlage eine fundierte Meinung bilden können, will die Stadt Heidelberg das Forum Energiedialog hinzuziehen. Es arbeitet unabhängig und allparteilich und unterstützt Kommunen bei der Information, Moderation und Aufbereitung komplexer Themen. In der Region hat das Forum bereits Bürgerentscheide zur Windenergie begleitet – etwa in Schriesheim und Dossenheim oder in Eberbach“, ergänzte Raoul Schmidt-Lamontain, Bürgermeister für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität.

Hintergrund: Windkraft am Lammerskopf

Baden-Württemberg hatte die landeseigene Fläche im Bereich Lammerskopf im Jahr 2023 zur Nutzung für Windenergie ausgeschrieben und einem Konsortium aus den drei regionalen Energiegenossenschaften Heidelberger Energiegenossenschaft (HEG), Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und Energiegenossenschaft Starkenburg, der Trianel GmbH und den Stadtwerken Heidelberg den Zuschlag erteilt. Der Schritt steht im Kontext des Ausbaus der Windenergie: Nach den Vorgaben des Bundes sollen in Baden-Württemberg 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Das Konsortium hatte deshalb angestrebt, die Fläche Lammerskopf als Vorrangfläche im Teilregionalplan Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) festlegen zu lassen.

Auf der Fläche gibt es Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet sowie einem Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiet. Ein naturschutzfachliches Gutachten sieht geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen, ohne die Schutzziele der betroffenen Schutzräume zu beeinträchtigen. Die Verbandsversammlung des VRRN hat die Fläche Lammerskopf dennoch nicht in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen. Die Stadt Heidelberg möchte daher die Windkraftanlagen über kommunales Planungsrecht realisieren. Der Bürgerentscheid dient zur Klärung, ob dies von der Bürgerschaft unterstützt wird.

(Erstellt am 16. März 2026)

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