Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde bis 31. August anleinen
Städtische Hundewiesen ermöglichen Auslauf ohne Leine
Die Stadt Heidelberg bittet Hundehalterinnen und Hundehalter vom 15. März bis 31. August darum, ihre Tiere bei Spaziergängen in Feld, Wald und freier Landschaft an der kurzen Leine zu führen. Damit sollen Wildtiere und ihr Nachwuchs in der sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit geschützt werden.
Gerade im Frühjahr und Sommer sind viele Wildtiere besonders störungsempfindlich. Am Boden brütende Vogelarten haben ihr Brutgeschäft begonnen, andere Tiere haben bereits Nachwuchs, weitere weibliche Tiere sind hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Stöbernde Hunde können deshalb insbesondere für Jungtiere zur tödlichen Gefahr werden. Bei empfindlichen Störungen stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Die Stadt Heidelberg weist deshalb darauf hin, dass angeleinte Hunde einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten.
Verbindliche Leinenpflicht bei Neurott und bei Wieblingen
Eine generelle Leinenpflicht besteht in Baden-Württemberg nicht. Hunde müssen aber so geführt werden, dass sie von ihrer Halterin oder ihrem Halter jederzeit kontrolliert werden können. Dazu gehört, dass sie zuverlässig abrufbar sind und sich nicht weit entfernen. Ist das nicht der Fall, befindet sich ein Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs. Wer seinen Hund außerhalb dieses Bereichs führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein Wildtier durch einen Hund getötet, kann dies zudem strafrechtlich relevant sein.
Unabhängig davon gilt in Heidelberg laut Polizeiverordnung in zwei Gebieten, bei Neurott und bei Wieblingen, ein verbindlicher Leinenzwang. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die genaue Abgrenzung der Leinenpflicht ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/naturundlandschaft > Anleinpflicht für Hunde in Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten abrufbar.
Wer seinem Hund Auslauf ohne Leine ermöglichen möchte, kann dafür die städtischen Hundewiesen nutzen. In Rohrbach-Süd steht eine rund 6.000 Quadratmeter große Hundewiese an der Karlsruher Straße/B 3 gegenüber dem Einkaufzentrum zur Verfügung. Weitere Hundewiesen befinden sich in Kirchheim und an der Neckarwiese, westlich der Ernst-Walz-Brücke. Südlich der Ernst-Walz-Brücke ist eine weitere Hundewiese in Planung.
