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Digitaler Handwerkerparkausweis: Neue Regelungen für Anhänger in Heidelberg

Die Stadt Heidelberg informiert über wichtige Neuerungen beim digitalen Handwerkerparkausweis in der Metropolregion Rhein-Neckar. Seit 2008 unterstützt der regionale Handwerkerparkausweis Handwerksbetriebe bei ihrer täglichen Arbeit – seit 2024 auch in digitaler Form. Mit einem weiter verbesserten Online-Antrag steht seit September 2025 ein besonders benutzerfreundliches Verfahren zur Verfügung.

Digital, flexibel und regional gültig

Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Jahr und ist ab Beantragung zwölf Monate gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden, die jedoch nicht gleichzeitig genutzt werden dürfen. Die Beantragung erfolgt digital über die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz. Der Ausweis wird anschließend im „print-at-home“-Verfahren selbst ausgedruckt und gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt. Der regionale Handwerkerparkausweis gilt in allen kreisfreien Städten und Landkreisen der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der TechnologieRegion Karlsruhe. Er ersetzt zahlreiche Einzelgenehmigungen und erleichtert so die Abwicklung von Arbeitseinsätzen vor Ort.

Neue Regelung für Anhänger seit dem 14. April 2026

Seit dem 14. April 2026 gilt eine erweiterte Regelung für die Nutzung von Anhängern: Künftig können auf einem Handwerkerparkausweis bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden – entweder für Kraftfahrzeuge, für Anhänger oder als Kombination aus beiden. Damit wird erstmals ausdrücklich geregelt, dass auch Anhänger in die Parkberechtigung einbezogen werden können.

Wichtig ist: Das Fahrzeug, das einen Anhänger zieht, muss selbst über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen.

Klare Vorgaben für das Parken mit Anhängern

Für die Nutzung im Arbeitsalltag gelten folgende Regeln:

  • Sind Zugfahrzeug und Anhänger auf demselben Ausweis eingetragen, reicht ein ausgelegter Ausweis im Fahrzeug aus – allerdings nur, wenn der Anhänger angekoppelt ist.
  • Haben Zugfahrzeug und Anhänger jeweils einen eigenen Ausweis, müssen beide Dokumente im Fahrzeug ausgelegt werden.
  • Ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt und darf nicht ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Handwerkerparkausweis stellt die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH online bereit unter m-r-n.com/themen-projekte/handwerkerparkausweis. Fragen können zudem per E-Mail an handwerkerparkausweis@m-r-n.com gerichtet werden.

Informationen zum Handwerkerparkausweis in Heidelberg sind online zu finden unter www.heidelberg.de/HD/Leben/Handwerkerparkausweis.html.

Mit der digitalen Antragstellung und den neuen Regelungen für Anhänger trägt die Stadt Heidelberg gemeinsam mit ihren regionalen Partnern dazu bei, die Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe weiter zu verbessern und bürokratische Abläufe zu vereinfachen.

(Erstellt am 16. April 2026)

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