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Annahme von Elektrokleingeräten und Bauschutt ab 1. Juli nur noch in Wieblingen und Kirchheim

Auf den Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen ändern sich ab Mittwoch, 1. Juli 2026, die Annahmeregelungen für Elektrokleingeräte wie beispielsweise Toaster, Handys oder Wasserkocher. Auch für die Entsorgung von Bauschutt ändern sich die gesetzlichen Anforderungen. Beides kann dann nur noch auf den zentralen Recyclinghöfen in Wieblingen und in Kirchheim abgegeben werden. Elektrokleingeräte können auch im Einzelhandel abgeben werden.

Hintergrund sind neue gesetzliche Vorgaben und strengere Anforderungen an die Annahme und Prüfung der Materialien. Die Stadt Heidelberg bittet Bürgerinnen und Bürger, die geänderten Regelungen bei ihren Anlieferungen zu berücksichtigen. Für beide Abfallarten stehen weiterhin alternative Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Elektrokleingeräte künftig im Handel abgeben

Aufgrund einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gelten höhere Anforderungen an die Annahme von Elektrokleingeräten. Die hierfür erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen können auf den Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen nicht geschaffen werden. Deshalb ist die Annahme von Elektrokleingeräten dort ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr möglich.

Bürgerinnen und Bürger können viele Elektrokleingeräte jedoch bequem im Einzelhandel zurückgeben. Seit Anfang 2026 sind entsprechende Rücknahmestellen durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Damit stehen im Stadtgebiet zahlreiche Alternativen zur Verfügung, die häufig sogar näher am Wohnort liegen als die bisherigen Annahmestellen.

Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, sind zur Rücknahme verpflichtet.

Welche Geräte können zurückgegeben werden?

Pro Besuch können bis zu drei Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern kostenlos abgegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Handys, Rasierer, Toaster, Wasserkocher oder elektrische Zahnbürsten.

Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts können außerdem größere Altgeräte zurückgegeben werden. Wer beispielsweise eine neue Waschmaschine oder einen neuen Fernseher erwirbt, kann das entsprechende Altgerät beim Händler abgeben.

Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll

Elektroaltgeräte dürfen weder über den Hausmüll noch über den Gelben Sack entsorgt werden. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können, aber auch Stoffe, die bei einer falschen Entsorgung Umwelt und Grundwasser belasten können. Eine fachgerechte Sammlung und Verwertung sind daher besonders wichtig.

Bauschutt nur noch auf den zentralen Recyclinghöfen

Auch bei der Annahme von Bauschutt gelten strengere Anforderungen. Bereits geringfügige Verunreinigungen können dazu führen, dass angeliefertes Material nicht mehr als recyclingfähig eingestuft werden darf. Dadurch ist eine fachkundige Begutachtung des Bauschutts erforderlich, die nur auf den zentralen Recyclinghöfen in Kirchheim und Wieblingen möglich ist. Aus diesem Grund wird die Annahme von Bauschutt auf den Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen ab dem 1. Juli 2026 eingestellt.

Weitere Informationen zu den Heidelberger Recyclinghöfen gibt es online unter www.heidelberg.de/abfall.

(Erstellt am 23. Juni 2026)

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