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Windenergie am Lammerskopf: So geht es nach dem Bürgerentscheid weiter

Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und weitere Prüfungen

Mit einer deutlichen Zweidrittelmehrheit haben sich die Heidelbergerinnen und Heidelberger am 12. Juli 2026 beim Bürgerentscheid für Windenergie am Lammerskopf dafür ausgesprochen, dass die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereitet, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen. Das klare Votum schafft die Grundlage für die weiteren Planungen. Mit dem Bürgerentscheid sind noch keine konkreten Windenergieanlagen genehmigt. Vielmehr können nun die erforderlichen planungsrechtlichen und fachlichen Verfahren fortgeführt werden.

Für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim zuständig. Die Stadt Heidelberg unterstützt das Verfahren und stellt hierfür erforderliche Unterlagen und Fachgrundlagen bereit. Da der Lammerskopf regionalplanerisch als „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ festgelegt ist, wird im weiteren Verfahren auch zu prüfen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen dort Windenergieanlagen planungsrechtlich zulässig sein können.

Weitere Prüfungen und Genehmigungen stehen an

Parallel dazu können weitere fachliche Untersuchungen und Planungen vorbereitet werden. Dazu zählen unter anderem die technische Planung möglicher Standorte durch die Vorhabenträger, geologische Untersuchungen sowie standortbezogene Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit und zum Artenschutz. Vor einer möglichen Errichtung von Windenergieanlagen am Lammerskopf ist außerdem ein umfangreiches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit zahlreichen weiteren Prüfungen erforderlich.

Bis zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und zum Abschluss der notwendigen Genehmigungsverfahren sind damit noch mehrere Schritte notwendig. Nach aktuellem Planungsstand kommen auf Heidelberger Gemarkung grundsätzlich bis zu sieben Windenergieanlagen in Betracht. Ob und in welchem Umfang eine Realisierung möglich ist, hängt jedoch von der konkreten Standortplanung sowie den Ergebnissen der weiteren fachlichen und rechtlichen Prüfungen ab. Eine Inbetriebnahme möglicher Anlagen wäre nach heutigem Kenntnisstand frühestens in den Jahren 2030 oder 2031 möglich.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid und zur Windenergie am Lammerskopf bündelt die Stadt Heidelberg online unter www.heidelberg.de/lammerskopf.

(Erstellt am 14. Juli 2026)

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