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Altstadt-Sperrzeiten: Im Jahr 2026 keine weiteren Ausnahmetage mit längeren Öffnungszeiten

Die Stadt Heidelberg hebt die Allgemeinverfügung vom 7. Juli 2026 zur Anordnung von zehn Tagen mit verlängerten Öffnungszeiten für die Altstadtgastronomie für das laufende Jahr auf.  Gegen die Allgemeinverfügung vom 7. Juli 2026 wurde frist- und formgerecht Widerspruch erhoben. Nach erneuter Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit hält die Stadt Heidelberg an den Veranstaltungen ab dem 10. Oktober 2026 mit vorgesehenen Sperrzeitverkürzungen nicht mehr fest. Im Rahmen einer erneuten Abwägung und Gesamtbetrachtung der berührten öffentlichen und privaten Belange, insbesondere der Interessen der Anwohnerschaft am Schutz der Nachtruhe sowie der wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Gastronomiebetriebe, wurde entschieden, die Sperrzeitverkürzungen für die noch im Jahr 2026 vorgesehenen Termine aufzuheben. Es bleibt damit für 2026 bei den bereits umgesetzten fünf Terminen. Dem Widerspruch hat die Stadt Heidelberg damit abgeholfen.

Diese Entscheidung ist das Ergebnis interner Abstimmungen und mehrerer Gespräche mit der IdAH (Interessenverband der Altstadt-Gastronomen Heidelberg e. V.). Auf diese Weise soll die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative LindA („Leben in der Altstadt“) und den Klägerinnen und Klägern im Zusammenhang mit dem Sperrzeitenrechtsstreit, den Vertreterinnen und Vertretern von IdAH und dem Ordnungsamt erhalten bleiben und weiterhin auf eine nachhaltige Befriedung der Lärmsituation in der Altstadt hingearbeitet werden. Die bislang noch für 2026 geplanten verlängerten Öffnungszeiten (10. auf 11. Oktober, 31. Oktober auf 1. November, 28. auf 29. November, 5. auf 6. Dezember, 23. auf 24. Dezember 2026) werden durch eine am 1. Oktober 2026 veröffentlichte Allgemeinverfügung aufgehoben. Oberstes Ziel der Stadtverwaltung ist es, den bisher sehr konstruktiven Prozess mit allen Beteiligten weiterzuführen.

Hintergrund

Für einen Teil der Heidelberger Kernaltstadt gelten seit dem 17. April 2026 aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim eine neue Sperrzeitenverordnung mit strengeren Sperrzeiten als zuvor. Im Austausch mit den gastronomischen Betrieben, mit der IdAH, dem Nachtbürgermeister Jimmy Kneipp und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen hatte die Stadt Heidelberg eine Allgemeinverfügung erlassen, die an zehn festgelegten Tagen im Jahr längere Öffnungszeiten ermöglicht. Die Allgemeinverfügung war am 10. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat der Stadt ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, „für bestimmte Tage im Jahr oder anlässlich besonderer Ereignisse eine abweichende Sperrzeitenregelung“ festzulegen.

(Erstellt am 01. Oktober 2026)
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