Parken entgegen der Fahrtrichtung wird ab 1. Januar geahndet
Bis Jahresende Hinweiszettel statt Verwarnungen
Ab 1. Januar 2027 wird der städtische Gemeindevollzugsdienst das Parken entgegen der Fahrtrichtung im gesamten Stadtgebiet ahnden. In den kommenden Wochen werden zunächst Hinweiszettel ohne Verwarnung verteilt. Damit sollen Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf die künftige Ahndung aufmerksam gemacht werden.
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken grundsätzlich der rechte Seitenstreifen beziehungsweise der rechte Fahrbahnrand zu nutzen. Auch beim Halten ist grundsätzlich die rechte Fahrspur zu nutzen. In Einbahnstraßen darf auch auf der linken Straßenseite geparkt werden. Bislang wurde ein Parken entgegen der Fahrtrichtung in Heidelberg in der Regel nicht geahndet, sofern keine weiteren Parkverstöße vorlagen.
Die Verkehrsüberwachung nimmt seit einigen Jahren wahr, dass Fahrzeuge wieder häufiger entgegen der Fahrtrichtung abgestellt werden. Das betrifft nicht nur einzelne Bereiche, sondern ist im gesamten Stadtgebiet zu beobachten. Der Gemeindevollzugsdienst beobachtet dabei auch kritische Verkehrssituationen, die insbesondere beim Ausparken und dem anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr entstehen können
Vor diesem Hintergrund gibt die Stadt die bisherige Praxis auf, das Parken entgegen der Fahrtrichtung ohne weitere Verstöße nicht zu ahnden. Bis zum Jahresende setzt der Gemeindevollzugsdienst zunächst auf Information und verteilt bei seinen Kontrollen entsprechende Hinweiszettel.
Ab 1. Januar 2027 wird das Parken entgegen der Fahrtrichtung geahndet. Das Verwarnungsgeld für einen einfachen Verstoß gegen § 12 Absatz 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) beträgt 15 Euro.
