Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wann wird gewählt?
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die 598 Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages.Überhangmandate sind möglich.Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nummer 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst:Stadt Heidelberg, Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Stadt Eppelheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Stadt Weinheim.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) ausgeschlossen ist.
Weitere Hinweise über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen finden Sie hier (113 KB).
Die Einreichungsfrist endet am 20. Januar 2025, 18 Uhr.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die förmliche, öffentliche Bekanntmachung (113 KB) über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erfolgte am 8. Januar 2025 im Stadtblatt der Stadt Heidelberg, der Rhein-Neckar-Zeitung, dem Mannheimer Morgen und in den Weinheimer Nachrichten.Gemäß § 19 des Bundeswahlgesetzes (BWG) sind die Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 274 beim Kreiswahlleiter, Herrn Prof. Dr. Eckart Würzner unter der Anschrift Stadt Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg schriftlich einzureichen. Die Kreiswahlvorschläge werden auch während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters, Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43-45 in 69115 Heidelberg entgegengenommen.
Die Einreichungsfrist endet am 20. Januar 2025, 18 Uhr.
Weitere Informationen können der Öffentliche Bekanntmachung (113 KB) entnommen werden.
Es wird empfohlen, mit der Einreichung der Kreiswahlvorschläge nicht bis zum letzten Tag der Einreichungsfrist zu warten, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt beziehungsweise ergänzt werden kann.
Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifel bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters, Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43-45, 69115 Heidelberg, gerichtet werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Außerdem sind auch diejenigen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens bis 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 3. Februar 2025 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erkundigen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (Montag, 3. Februar 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025 während den Öffnungszeiten (Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung.
- QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag.
Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden. - Online-Antrag – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
- Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
- Persönliche Beantragung und Abholung in einem Bürgeramt der Stadt Heidelberg oder in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43 zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten. Hierfür sind kein Termin und keine Antragstellung im Vorfeld notwendig.
- Per E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de oder per Fax 06221 584642220 unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
- Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.
Ein früherer Beginn mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr während der individuellen Öffnungszeiten, abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 22. Februar 2025 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Gleiches gilt bei verlorenen Briefwahlunterlagen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220, per Fax 06221 584642220 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de.
Was ist bei Umzug zu beachten?
Wer für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 12. Januar 2025 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen. Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann bei den Bürgerämtern ab dem 10. Februar 2025 abgeholt werden. Die Antragsfrist endet am 21. Februar 2025; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können unter anderem mittels QR-Code oder per online-Antrag beantragt werden.
Wie können Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen?
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Wie wird gewählt?
Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Informationen der Bundeswahlleiterin
Die Bundeswahlleiterin stellt zahlreiche Informationen zur anstehenden Bundestagswahl 2025 auf ihrer Seite zur Verfügung. Mehr dazu
Geo-Daten zu den Wahlbezirken
Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 in Heidelberg
Die Ergebnisse der letzten Bundestagwahl 2021 in Heidelberg finden Sie hier