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Zweitwohnungsteuer: Stadt Heidelberg versendet neue Jahresbescheide

Anpassung des Steuersatzes zum 1. Januar / Versand von Bescheiden für Gewerbe- und Grundsteuer

Die Stadt Heidelberg versendet im Januar 2026 die neuen Jahresbescheide für die Zweitwohnungsteuer. Die Zweitwohnungsteuer in Heidelberg ist – wie bereits berichtet – zum 1. Januar 2026 angepasst worden: Der Steuersatz beträgt nun 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete statt wie zuvor zehn Prozent. Dies hatte der Gemeinderat im Juni 2025 im Rahmen seiner Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen, im Oktober 2025 wurde die zugehörige Satzung verabschiedet.

Durch die Erhöhung der Zweitwohnungsteuer geht die Stadt Heidelberg von Mehreinnahmen in Höhe von 400.000 Euro aus. Außerdem möchte die Stadt durch die Maßnahmen Personen mit einem Zweitwohnsitz dazu bewegen, sich in Heidelberg mit Hauptwohnsitz anzumelden. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich, da Kommunen nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptsitz Gelder erhalten. Darüber hinaus soll ein Anreiz geschaffen werden, Zweitwohnungen für den regulären Wohnungsmarkt freizugeben oder zu verkaufen.

Informationen zu Gewerbe- und Grundsteuer: Versand von Bescheiden

Die Stadt Heidelberg informiert zudem darüber, dass im Januar 2026 aufgrund einer Systemumstellung neue Bescheide für die Grund- und die Gewerbesteuer versendet werden. Bei der Grundsteuer geschieht dies nur informativ und es erfolgt keine Neuberechnung. Bei der Gewerbesteuer muss im neuen Steuerbescheid die Entscheidung des Gemeinderates vom Juni 2026 berücksichtigt werden, den Hebesatz für die Gewerbesteuer für 2026 von 400 auf 395 zu senken. Im Dezember 2025 hat der Gemeinderat dann beschlossen, zur Verbesserung der angespannten Haushaltssituation ein Paket mit zahlreichen Maßnahmen zu beschließen. Dazu zählt unter anderem, den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 400 beizubehalten – diese Anpassung kann erst umgesetzt werden, sobald sie mit Beschluss des Nachtragshaushalt 2026 am 5. März 2026 formal im Haushaltsplan bestätigt wird. Dann erfolgt auch eine Anpassung und Neuzusendung der Gewerbesteuerbescheide.

(Erstellt am 13. Januar 2026)

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