Heidelberger Hip-Hop auf dem Weg zum Immateriellen Kulturerbe
Landesjury bewertet Antrag des Stadtarchivs positiv und leitet ihn an Kultusministerkonferenz weiter
Ein erster Schritt im Verfahren zur Aufnahme des Heidelberger Hip-Hop in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO ist geschafft: Die dreiköpfige Landesjury hat entschieden, dass der Heidelberger Hip-Hop die nötigen Bedingungen erfüllt und den Antrag zusammen mit drei weiteren Kandidaten aus Baden-Württemberg an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg an das Stadtarchiv Heidelberg hervor. Das Team des Stadtarchivs hatte den Antrag zusammen mit Bryan Vit (Doktorand an der Universität Heidelberg und wissenschaftlicher Berater im Projekt Hip-Hop Archiv) und den beiden Gutachtern Prof. Dr. Henry Keazor (Lehrstuhlinhaber am Institut für Europäische Kunstgeschichte an der Universität Heidelberg) und Joshua Modler (SWR-Musikredakteur) ausgearbeitet.
Im Stadtarchiv – seit 2019 auch Sitz des „Heidelberger Hip-Hop-Archivs“ – freut man sich über die positive Entscheidung, genauso wie Kulturbürgermeister Wolfgang Erichson, der den Antrag effektiv unterstützt hat: „Heidelberg ist die Wiege des deutschsprachigen Hip-Hops. Von hier aus wurde die Hip-Hop-Kultur in ganz Deutschland nachhaltig geprägt. Ich freue mich sehr, dass die Landesjury den Einfluss Heidelbergs auf die deutsche Hip-Hop-Kultur bestätigt. Unsere Bewerbung hat es nun – ausgewählt aus einer zweistelligen Anzahl von Mitbewerbungen – als eine von vieren aus Baden-Württemberg in den Auswahlpool des nationalen Kulturerbes geschafft und damit ein wichtiges Zwischenziel erreicht.“
Im nächsten Schritt wird das Expertenkomitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. (DUK) die Anträge begutachten und ihre Empfehlungen aussprechen, die abschließend von der Kultusministerkonferenz bestätig werden. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst 2022 erwartet.