Ziele der

Bewirtschaftung

Der Wald ist in seiner flächenhaften Ausdehnung zu erhalten und in seiner Substanz nachhaltig zu sichern. Durch Schutz und Pflege des Ökosystems Wald ist eine optimale Kombination seiner Wirkung für die heutige und für künftige Generationen anzustreben, um einen möglichst hohen forstlichen Beitrag zu den Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensverhältnissen in der Stadt Heidelberg zu leisten.

Der Stadtwald Heidelberg erbringt diese Leistungen in besonderem Maße und ist deshalb gemäß den Kriterien von PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC® C018470 (Forest Stewardship Council®) zertifiziert.

FSC

FSC-Prinzipien

Den Rahmen der Zertifizierung setzen die 10 FSC Prinzipien und 56 Kriterien, die für alle Wälder der Erde gelten. Diese "Principles & Criteria" sind auf der Internetseite des FSC publiziert.
Für einen ersten Überblick sind im Folgenden die Prinzipen des FSC wiedergegeben:

  1. Einhaltung der Gesetze und FSC Prinzipien
    Die Waldbewirtschaftung soll alle relevanten Gesetze des Landes sowie internationale Verträge und Abkommen, welche das Land unterzeichnet hat, respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC erfüllen.
  2. Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
    Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.
  3. Rechte indigener Völker
    Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen und zu respektieren.
  4. Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte
    Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig erhalten oder vergrößern.
  5. Nutzen aus dem Walde
    Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so dass sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
  6. Auswirkungen auf die Umwelt
    Die Waldbewirtschaftung soll die biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige und empfindliche Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.
  7. Bewirtschaftungsplan
    Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren. Es beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und die Mittel zu deren Verwirklichung.
  8. Kontrolle und Bewertung
    Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte, die Handels- und Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
  9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
    Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Diese Wälder betreffende Entscheidungen sollen immer im Sinne einer vorbeugenden Herangehensweise erwogen werden.
  10. Plantagen
    Plantagen sind in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Kriterien 1-9 und dem Prinzip 10 und seinen Kriterien zu bewirtschaften. Wenn Plantagen auch eine Reihe sozialer und ökonomischer Vorteile liefern und dazu beitragen können, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen, sollen sie doch die Bewirtschaftung von Naturwäldern ergänzen, den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.

PEFC-Standards

  1. Forstliche Ressourcen
    Die Waldbewirtschaftung erfolgt in einer umfassend nachhaltigen Art und Weise, welche die forstlichen Ressourcen und die von ihnen ausgehenden vielfältigen Waldfunktionen erhält und gegebenenfalls verbessert sowie deren Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen fördert.
  2. Gesundheit und Vitalität des Waldes
    Gesundheit und Vitalität der Waldökosysteme sind Voraussetzung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Im Rahmen der waldbaulichen Maßnahmen ist daher besondere Rücksicht auf die Empfindlichkeit des Ökosystems zu nehmen.
  3. Produktionsfunktion der Wälder
    Die Sicherung der Produktionsfunktion der Wälder ist eine volkswirtschaftliche Aufgabe. Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz mit kurzen Transportwegen.
  4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen
    Die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt geschieht im Konsens mit den internationalen Verpflichtungen.
  5. Schutzfunktionen der Wälder
    Bei der Waldbewirtschaftung wird die Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen gefördert, da sie für die Allgemeinheit in einem dicht besiedelten Land von besonderer Bedeutung sind.
  6. Gesellschaftliche und soziale Funktionen der Wälder
    Der Waldbesitzer nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesondere gegenüber den in seinem Wald arbeitenden Menschen in vollem Umfang wahr. Die vielfältigen sozio-ökonomischen Funktionen des Waldes werden sicher gestellt und gefördert.

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