Informationen zum Bürgerentscheid 2026 in Heidelberg
Der Bürgerentscheid über Windenergie am Lammerskopf findet am Sonntag, 12. Juli 2026, statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
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Der Bürgerentscheid über Windenergie am Lammerskopf findet am Sonntag, 12. Juli 2026, statt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. April 2026, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, die Grundsatzfrage zur möglichen Entwicklung des Gebiets Lammerskopf auf Heidelberger Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen in einem Bürgerentscheid entscheiden zu lassen.
Am Sonntag, 12. Juli 2026, steht folgende Frage zur Abstimmung: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“
Entschieden ist die Frage, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (Ja- oder Neinstimmen) mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Zum besseren Verständnis wird jedoch nachfolgend der vertraute Begriff Wahl beziehungsweise die davon abgeleiteten Begriffe verwendet.
Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für den Bürgerentscheid am 12. Juli 2026 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird voraussichtlich ab 8. Juni 2026 bis spätestens 21. Juni 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Juni 2026 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung unter der Telefonnummer 58 42220 erkundigen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist in der Zeit von Montag, 22. Juni 2026 bis Freitag, 26. Juni 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Versand und der Ausgabe der Briefwahlunterlagen frühestens am 15. Juni 2026 begonnen werden kann.
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung.
Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 10 Juli 2026, 15 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 10. März 2026 während der individuellen Öffnungszeiten, abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 11. Juli 2026 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 8. März 2026, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Poststraße 50, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220, per Fax 06221 58-4642220 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de
Für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.
Für den Bürgerentscheid zur Windenergie am Lammerskopf am Sonntag, 12. Juli 2026, gibt es in Heidelberg insgesamt 71 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 21. Juni 2026 erhalten haben sollten.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für den Bürgerentscheid 2026 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 10. Juli 2026; die Wahldienststelle in der Poststraße 50 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet.
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 12. Juli 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erfragen.
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