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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College, Neuenheimer Landstraße 24 und 26

Geltungsbereich des Bebauungsplans Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College, Neuenheimer Landstraße 24 und 26 (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College, Neuenheimer Landstraße 24 und 26 (Quelle: Stadt Heidelberg)

Die Umstellung auf das neunjährige Gymnasium macht am „Heidelberg College“ eine bauliche Erweiterung erforderlich, um den künftigen Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gerecht zu werden. Geplant ist, das sogenannte „Kutscherhaus“ zurückzubauen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Mit dem Bebauungsplan soll dementsprechend auf dem Grundstück Baurecht für ein zusätzliches Schulgebäude geschaffen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 9. April 2025 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich entlang des nördlichen Neckarufers im Bereich des Heidelberg College einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 13. November 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - jeweils in der Fassung vom 01.08.2025 zugestimmt und die Veröffentlichung dieser Planunterlagen sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 31. Juli 2025 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 14. Januar 2026 veröffentlich und stehen unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen während des Zeitraums im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg zur Einsichtnahme aus.
Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung@heidelberg.de möglich.
 
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor:

- Zwischenbericht spezielle artenschutzrechliche Prüfung in der Fassung vom 31.07.2025

In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:

Schutzgut Thematischer Bezug
Mensch Immissionen durch Verkehrslärm
Tiere Vorkommen von Reptilienarten (Schlingnatter, Mauereidechse), Vorkommen von Vogelarten (Kohlmeise), Vorkommen von Fledermausarten und Holzbewohnende Käfer noch ausstehend, der Gartenteich stellt aufgrund des Fischbesatzes kein geeignetes Habitat für Amphibien dar.
Boden Versiegelung, Versickerungsfähigkeit.
Wasser Kein Wasserschutzgebiet, kein Hochwasserrisikogebiet, Gartenteich im Eingriffsbereich.              
Luft/Klima Keine Auswirkungen.
Vegetation und Fauna Erhalt Baumbestand, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet.        
Erhalt Baumbestand, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet.         Baudenkmäler (von der Planung nicht betroffen), Gesamtanlagenschutzsatzung „Alt Heidelberg“ (§ 19 DSchG), herausragende Lage im Stadtbild.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.
Die Stellungnahmen zur Planung können während der Veröffentlichungsfrist direkt über das Kontaktformular im Internet (beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de), postalisch an das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg sowie mündlich zur Niederschrift im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung  vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung abgegeben werden.
 
E-Mail: beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de
Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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