Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Wieblingen - Nord Teil II - 2. Änderung im Teilbereich des Flurstücks 33109
Die Freie Waldorfschule Heidelberg hat im Bereich des vorhandenen westlichen Grundstücks Entwicklungsbedarfe im Sinne der bereits vorhandenen Nutzung. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des Vorhabens.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 5. Mai 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für einen Bereich westlich der Freien Waldorfschule Heidelberg einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - jeweils in der Fassung vom 1. September 2025 - sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 19. Dezember 2024 zugestimmt. Der Gemeinderat hat des Weiteren die Veröffentlichung der Planunterlagen sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevanten Informationen vor:
- Umweltbericht in der Fassung vom 19. Dezember 2024
- bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 1. September 2025
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 23. April 2024
- artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept in der Fassung vom 22. November 2024
- Handlungsleitfaden Dachbegrünung in der Fassung von Juni 2024
In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt:
| Schutzgut | thematischer Bezug |
|---|---|
| Boden / Fläche | Bodenversiegelungen, Versickerungen, Kampfmittel, Altlasten |
| Wasser | Lage innerhalb Wasserschutzgebiet Schutzzone III und III a |
| Klima / Luft | Veränderung Mikroklima durch Bebauung |
| Tiere | (potenzielle) Vorkommen von Mauereidechsen, Amphibien (Teichfrosch und Bergmolch), Brutvögeln (Gartenrotschwanz, Stare, Haussperlinge, Höhlenbrüter, Nischenbrüter), Fledermäusen (Zwergfledermaus), Wildbienen; Schaffung von Ausgleichsräumen ud Nistgelegenheiten |
| Pflanzen | Érsatz von Einzelbäumen und Erhalt Baumbestand, Erhalt randlicher Eingrünung, Dachbegrünung |
| Landschaft | Festsetzungen zur Höhe und Dachbegrünung zur besseren landschaftlichen Einbindung |
| Mensch | Lärmimmissionen durch Verkehr im Plangebiet, Geruch- und Lärmimmissionen durch Stallhaltung im Umfeld des Plangebiets |
| Kultur- und Sachgüter | Lage Plangebiet in einer seit vorgeschichtlicher Zeit existierenden Siedlungslage (Reste neolithscher, eisenzeitlicher und römischer Siedlungen) |
| Vermeidung Emissionen und Umgang mit Abfällen und Abwasser | Versickerung von Niederschlagswasser aus Dachflächen |
| erneuerbare Energien, Nutzung von Energie | Photovoltaikpflichtverordnung |
| Landschaftspläne, sonstige Pläne | Konflikt mit Ziel Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar (ERP), Flächennutzungsplanänderung |
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften stehen während der Veröffentlichungsfrist vom 2. Februar 2026 bis einschließlich 3. März 2026 unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus.
Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung @heidelberg.de möglich.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.
Ihre Stellungnahme zur Planung kann während der Veröffentlichungsfrist per E-Mail über das Kontaktformular (beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de), bei Bedarf postalisch an die Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg gerichtet oder mündlich zur Niederschrift im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung vorgebracht werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planen Sie mit!
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.
weitere Infos
- ortsübliche Bekanntmachung im "stadtblatt" am 28. Januar 2026 (234 KB)
- Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurf (Fassung vom 1. September 2025) (1,5 MB)
- Begründung (Fassung vom 1. September 2025) (2,4 MB)
- Umweltbericht (Fassung vom 19. Dezember 2024) (5,2 MB)
- bislang vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Fassung vom 1. September 2025) (2,6 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Fassung vom 23. April 2024) (6,1 MB)
- artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept (Fassung vom 22. November 2024) (1,3 MB)
- Handlungsleitfaden Dachbegrünung (Fassung von Juni 2024) (813 KB)
