Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, Um- oder Ausbauarbeiten und sonstige Aktivitäten, die zur Sicherung des stationären Geschäfts in Heidelberg beitragen. Dazu zählen insbesondere auch Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, insbesondere solche, die zur Kundengewinnung beitragen können. Von einer Förderung ausgeschlossen sind unter anderem die Anschaffung von Klimageräten und -anlagen sowie die Ersatzbeschaffung von elektronischen Endgeräten. Eine genaue Auflistungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien im linken Kasten.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch das „Förderprogramm inhabergeführter Einzelhandel“ kann ausschließlich über das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft erfolgen.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die ein stationäres, inhabergeführtes Einzelhandelsgeschäft oder Lebensmittelhandwerk betreiben, dessen Sitz und Niederlassung sich in Heidelberg befinden. Filialen von Unternehmensketten oder Franchiseunternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Der Antrag auf Förderung kann grundsätzlich zu jeder Zeit erfolgen. Damit er im laufenden Kalenderjahr Berücksichtigung findet, muss er bis spätestens zum 30. September des Jahres inklusive aller geforderten Unterlagen eingegangen sein.
Alle notwendigen Antragsunterlagen müssen dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft mindestens acht Wochen vor Beginn der Investitionsmaßnahme vorliegen. Eine nachträgliche Einreichung (beispielsweise nach Abschluss eines Kaufvertrags oder Vergabe eines Auftrags) ist nicht zulässig.