Bodenschutz und Altlasten
Als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere, als Lebensraum für Bodenorganismen, als Standort für die natürliche Vegetation und Kulturpflanzen sowie als Schadstofffilter und Puffer für den Wasserkreislauf muss der Boden dauerhaft gesichert werden. Altablagerungen und Flächen ehemaliger Industrie- und Gewerbebetriebe (Altstandorte), bei denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, können zu Boden- und Grundwasserbeeinträchtigungen führen.
Alle altlastverdächtigen Flächen werden im digitalen städtischen Altlastenkataster zusammengestellt. Eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Altlastenkataster kann mit dem nachfolgenden Onlineantrag beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie beantragt werden.