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Jugendhilfe im Strafverfahren
Plöck 2a
69117 Heidelberg

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Infos für Jugendliche

Auf dieser Seite erhaltet ihr Informationen über die Jugendhilfe im Strafverfahren und Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Die Grafik zeigt den Ablauf eines Jugendgerichtsverfahrens. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten euch in allen Phasen des Verfahrens, indem sie mündlich und schriftlich erzieherische und soziale Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung bringen und Maßnahmen vorschlagen. Zusätzlich überwachen sie die von der Justiz erteilten Auflagen und Weisungen.

Wie verläuft das Jugendgerichtsverfahren?

Durch Anklicken der Fragen öffnen sich die Antworten:

Welche Folgen habe ich nach einer Straftat zu erwarten?

Schaubild Figur mit Wegweiser

Es gibt viele verschiedene Folgen, die auf Dich zukommen können. Diese stehen im Zusammenhang mit der Straftat und Deiner persönlichen Lebenssituation. Im Vordergrund steht dabei immer der Erziehungsgedanke und nicht der Strafgedanke.

Mögliche Folgen sind:

  • Arbeitsstunden Geldauflage
  • Anti – Aggressivitäts –Training oder Sozialer Trainingskurs
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Betreuungsweisung
  • Führerscheinsperre oder Fahrverbot
  • Sonstige Weisungen und Auflagen (zum Beispiel FReD Kurs oder Schulbesuch)
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung)

Wo kann ich meine Arbeitsstunden machen?

Figur mit Fragezeichen

Such Dir eine Arbeitsstelle von dieser Liste (219 KB) aus. Ruf bei der Einrichtung an und frage, ob Du derzeit beschäftigt werden kannst. In Absprache mit uns kannst Du auch in einer anderen gemeinnützigen Einrichtung arbeiten. Wenn Du Deine Stunden abgeleistet hast, brauchen wir von Dir diese Bescheinigung (48 KB). Lass sie Dir von der Einrichtung, in der Du gearbeitet hast, unterschreiben.

Übrigens: Die Stunden dürfen nicht in der Schulzeit verrichtet werden!

Wer ist für mich zuständig?

Wir sind für Dich zuständig, wenn Du in Heidelberg wohnst. Wenn Du aber aus dem Rhein-Neckar-Kreis bist, ist die Jugendgerichtshilfe des Rhein-Neckar-Kreises für Dich zuständig.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Bei schwerwiegenden Straftaten kann Dir das Gericht einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Dieser wird oft vom Gericht bezahlt.

Was steht im Führungszeugnis?

Im polizeilichen Führungszeugnis hast Du nur einen Eintrag zu erwarten, wenn Du zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt wirst.

Ist meine Gerichtsverhandlung öffentlich?

Wenn Du die Straftat unter 18 Jahren begangen hast, ist die Gerichtsverhandlung nicht öffentlich. Hast Du die Straftat jedoch nicht alleine, sondern mit einem Volljährigen begangen hast, musst Du mit einer öffentlichen Verhandlung rechnen.

Wichtige Anlaufstellen

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