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Amt für Mobilität
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 05 99

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Leitlinien für eine

kinderfreundliche Verkehrsplanung in Wohn- und Mischgebieten Heidelbergs

Allgemeines

  1. Kinder und Jugendliche als eigenständige Interessenträger ernst nehmen.
  2. Standards zur Erhaltung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, sicherheitstechnische Anforderungen sowie Schutzbestimmungen wie TÜV, BImSchG etc. beachten.
  3. Erfassung der Nutzungsbedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen und Ausweisung entsprechender Flächen. Dabei eine Abwägung unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Kindern vornehmen.
  4. Vielfalt, Erlebnis- und Entdeckungsmöglichkeiten für Kinder im Straßenraum anbieten.
  5. Mitwirkung durch Kinder und Jugendliche ermöglichen.
  6. Frühzeitige Kommunikation mit den verschiedenen Interessengruppen.
  7. Widerstände benennen und mit Interessensvertretern offen austragen.

Querungshilfen

  • Ergänzende bauliche Maßnahmen
    Lichtzeichenanlagen
    • Ausreichende Anzahl von Fußgängerampeln auf Hauptverkehrsstraßen
    • „Rundum-Grün“-Ampelschaltungen an größeren Kreuzungen und in der Umgebung von Schulen
    • Konfliktfreie und fußgängerfreundliche Ampelschaltungen mit kindgerechter Ausstattung
      (Schalterhöhe etc.)
    • Bei mehrspurigen Straßen Verzicht auf Fußgängermittelinseln mit getrennten Grünphasen
    • Ausreichend lange Grünphasen zur gefahrlosen Überquerung für Kinder und ältere/behinderte Personen
    • Bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterung, farbige Abstufung, Bordsteinabsenkung etc. zur besseren Kenntlichmachung von Fußgängerüberwegen
  • Lage von Querungshilfen an Hauptverkehrsstraßen
    • An allen Haltestellen des ÖPNV
    • Vor allen öffentlichen Einrichtungen
    • Vor allen Kinderspielplätzen und anderen von Kindern häufig frequentierten Orten
    • Dort, wo Fußgängerwege an befahrenen Straßen enden
  • Hinweissysteme
    • Beschilderung vor Kindereinrichtungen in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
    • Zusätzlich Piktogramme auf der Straße
    • Schaffung eines verständlichen Informationssystems
  • Ordnung des ruhenden Verkehrs
    • Unterbrechung der Parkstreifen in kurzen Abständen/ inkl. der Gegenseite - durch bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Grünflächen, Gehwegnasen etc. (bessere Einsicht)
    • Maßnahmen zur Verhinderung der Beparkung von Geh- und Radwegen
    • Mehrfunktion von Parkflächen anstreben: zur Gestaltung, Erzeugung von Freiräumen und Verkehrsberuhigung

Verkehrsberuhigung

  • Geschwindigkeitsreduzierung
    • Grundsätzliche Ausweisung von „Tempo-30-Zonen“ und verkehrsberuhigten Flächen nach § 42 StVO in Gebieten mit überwiegender Wohnnutzung
    • Maßnahmen zur Durchsetzung der Zonengeschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Schwellen, Mittelinseln, Einengungen, Beschilderung, versetztes Parken, Grünflächen, automatische Überwachungsanlagen (insbesondere bei Sammel- und Durchgangsstraßen)
    • In Wohngebieten generelle Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“
    • Punktuelle Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 3,50m
  • Sicherheit und Gesundheit
    • Geeignete Sicherheitsabsperrungen an Kindereinrichtungen
    • Anlagen zur baulichen Sicherung so auswählen und platzieren, dass Kinder nicht durch sie verdeckt werden können
    • Keine scharfkantigen Ecken bei Sicherungsanlagen
    • Sichere Gestaltung der Schulwege durch Einsatz von Schülerlotsen, Einsatz von Polizeibeamten zu Schwerpunktzeiten
    • Aufstellen von Fußgängerampeln, Einrichtung von Fußgängerüberwegen, bauliche Veränderungen und Markierungen in ausgesuchten Bereichen

Maßnahmen im Bereich des Fußgängerverkehrs

  • Gehweggestaltung
    • Barrierefreie Gehwege mit angemessener Breite (mind. 2,50m), gutem Ausbaustandart, verkehrssicherer Führung
    • Fußgängerorientierte Straßenbeleuchtung
    • Weitgehende Freihaltung der Bürgersteige von verkehrsbedingten Möblierungen
    • Deutliche Trennung von Fuß- und Radwegen
    • Bordsteine sollen nicht zu hoch und in regelmäßigen Abständen abgesenkt sein
  • Fußgängerzonen
    • Bespielbare Straßenelemente, für Kinder reservierte Straßenräume mit Signalen „Achtung, hier sind Kinder!“
    • Planungsziel: Ausweitung und Verknüpfung von Fußgängerzonen
  • Ausrichtung des Fußgängerverkehrs
    • Vorzug von oberirdischen Querungshilfen, möglichst keine Fußgängerunterführungen
    • Ausstattung vorhandener Unterführungen mit ausreichend flachen Rampen mit angepasstem Abstand und ausreichender Beleuchtung
    • Kurze und direkte Fußwegesysteme unterschiedlicher Qualität (Kinderwegenetz), innere und äußere Rundwege
    • Ausbildung von Sackgassen mit weiterführenden Fußwegen
    • Fußläufige Verbindungen zwischen Wohnbereichen und jeweils für Kinder interessante andere Bereiche wie Spielen, Sport, Schule, Einkaufen (Kinderwegenetz)

Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs

  • Radweggestaltung
    • Deutliche Trennung von Fuß- und Radwegen
    • Breite der Radwege sollen den Bestimmungen entsprechen und an das Fahrradaufkommen und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge angepasst sein
    • Eventuelle Trennung der Radwege von der Fahrbahn, z.B. durch einen Grünstreifen
    • Griffiger Fahrbahnbelag
    • Ausreichende Beleuchtung
    • Sichere Kennzeichnung, Beschilderung und farbige Akzentuierung der Radverkehrsanlage
    • Speziallösungen für Radfahrer an Verkehrsknotenpunkten, z.B. eigene Abbiegespuren
    • Regelmäßige Absenkung von Bordsteinen
    • Kennzeichnung der für Kinder/Jugendliche bedeutende Ziele mit Richtungsweisungen und Entfernung
  • Ausrichtung des Radverkehrs
    • Erreichbarkeit der von Kindern regelmäßig frequentierten Orte (Schulen, Spielplätze, Kindertageseinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen, Kinder- und Jugendtreffs etc.) durch ein durchgängig befahrbares Radverkehrsnetz
    • Ausreichende Anbindung der Quell- und Wohngebiete an das Radverkehrsnetz
  • Fahrradabstellanlagen
    • Ausreichendes Angebot an Fahrradabstellanlagen an allen von Kindern häufig frequentierten Lokalitäten (s.o.)
    • Fest montierte Metallbügel, auch auf Kinderfahrräder ausgerichtet (Rahmenanschluss muss möglich sein)
    • Eventuell Überdachung oder Bewachung

Maßnahmen im Bereich des ÖPNV

  • Haltestellen
    • Anpassung auch von Haltestellen im Bestand nach aktuellen Regelungen und Vorgaben des Gemeinderates bzgl. Barrierefreiheit und Sicherheit
    • Absicherung der Haltestellen nach der StVO
    • Haltestellen mit Wartehäuschen, Fahrradständern, Fahrplänen, Einbindung in das Fußwegenetz
  • Fahrausweisautomaten und Fahrpläne
    • Für Kinder verständliche Darstellung von Streckenverlauf, Fahrplänen und Tarifsystem
    • Anbringung der Informationen auch in Kinderaugenhöhe
    • Fahrausweisautomaten und Entwerter sollen auch von Kindern bedient werden können
  • Fuhrpark
    • Halteeinrichtungen auch in Kinderhöhe
    • Ermöglichung der Mitnahme von Kinderwagen und Fahrrädern
    • Kinder-, alters- und behindertengerechte Gestaltung der Gestaltung der Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten
  • Angebot
    • Orientierung des ÖPNV auch an den Stand- und Zielorten von Kindern
    • Ausbau des ÖPNV zur Reduzierung motorisierten Individualverkehrs
    • Erreichbarkeit der Haltestellen durch ein ausgedehntes Fuß- und Radwegenetz
    • Kurze Taktzeiten
    • Dichtes Liniennetz
    • Berücksichtigung des Freizeitverkehrs
    • Platzangebot muss Anforderungen entsprechen, um Überfüllung zu Schulwegzeiten zu vermeiden
    • Ausreichende Vergünstigungen und Spezialangebote für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Sonstiges
    • Bei der Planung von baulichen Maßnahmen hat die Sicherheit von Kindern und Fußgängern Priorität. In allen Bauabschnitten (zu jeder Zeit) muss diese gewahrt bleiben.
    • Bei den Beleuchtungskonzepten sind die Interessen der Kinder zu berücksichtigen.
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